Aebrr die Frage von der Gewinnbetheilignng
der Arbeiter.
Gutachten
von
I. ^Reumann in Posegnick.
Bezüglich des Themas von der Gewinnbetheiligung der Arbeiter erlaube
ich mir auf die vom Geheimrath vr. Engel formulirten Fragen meine Er
fahrungen wie folgt mitzutheilen.
Zu 1. Bei der Landwirthschaft ist, so weit mir bekannt, bisher nur
die Gewinnbetheiligung und auch diese nur in sehr einzelnen Fällen (v.
Thünen, Schuhmacher) versucht worden. Die Eigenthumsbetheiligung würde
in ihrer Ausführung jedenfalls noch erheblich größere Schwierigkeiten als die
Gewinnbetheiligung darbieten, und wenn sie auch nicht als ganz unausführ
bar zu bezeichnen, so dürfte doch die Erörterung dieser Frage vorläufig keinen
praktischen Werth haben.
Zu 2. Die Veranlassung zur Einführung der Gewinnbetheiligung in
den Wirthschaften des Gutachters war die Ueberzeugung, daß zur sittlichen
und intellectuellen Hebung des Arbeiterstandes kein geeigneteres Mittel auf
zufinden sei; daß demselben durch eine Mitbetheiligung ain Gewinn die mög
lichst stärkste Anregung zu Theil werde, über schnellere und bessere Arbeits
leistung nachzudenken, unvollkommenes veraltetes Handwerkszeug durch besseres
zu ersetzen und die dazu etwa nöthigen Handgriffe sich schnell anzueignen;
wo herrschaftliches Handwerkszeug, Maschinen, Zugvieh re. seiner Obhut an
vertraut ist, damit sorgsamer als bisher umzugehen. Den Arbeitern wird
die Gemeinsainkeit ihrer Interessen sowohl untereinander als mit denen des
Arbeitgebers mehr zum Bewußtsein gebracht.
Der Gutachter pachtete im Jahre 1851 die Assauner Güter im Kreise
Gerdauen aus den vier Vorwerken Heiligenstein, Henriettenfeld, Ernsthof
und Louisenwerth bestehend und gewährte vom dritten Jahre der Pacht ab