Full text: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Aebrr die Frage von der Gewinnbetheilignng 
der Arbeiter. 
Gutachten 
von 
I. ^Reumann in Posegnick. 
Bezüglich des Themas von der Gewinnbetheiligung der Arbeiter erlaube 
ich mir auf die vom Geheimrath vr. Engel formulirten Fragen meine Er 
fahrungen wie folgt mitzutheilen. 
Zu 1. Bei der Landwirthschaft ist, so weit mir bekannt, bisher nur 
die Gewinnbetheiligung und auch diese nur in sehr einzelnen Fällen (v. 
Thünen, Schuhmacher) versucht worden. Die Eigenthumsbetheiligung würde 
in ihrer Ausführung jedenfalls noch erheblich größere Schwierigkeiten als die 
Gewinnbetheiligung darbieten, und wenn sie auch nicht als ganz unausführ 
bar zu bezeichnen, so dürfte doch die Erörterung dieser Frage vorläufig keinen 
praktischen Werth haben. 
Zu 2. Die Veranlassung zur Einführung der Gewinnbetheiligung in 
den Wirthschaften des Gutachters war die Ueberzeugung, daß zur sittlichen 
und intellectuellen Hebung des Arbeiterstandes kein geeigneteres Mittel auf 
zufinden sei; daß demselben durch eine Mitbetheiligung ain Gewinn die mög 
lichst stärkste Anregung zu Theil werde, über schnellere und bessere Arbeits 
leistung nachzudenken, unvollkommenes veraltetes Handwerkszeug durch besseres 
zu ersetzen und die dazu etwa nöthigen Handgriffe sich schnell anzueignen; 
wo herrschaftliches Handwerkszeug, Maschinen, Zugvieh re. seiner Obhut an 
vertraut ist, damit sorgsamer als bisher umzugehen. Den Arbeitern wird 
die Gemeinsainkeit ihrer Interessen sowohl untereinander als mit denen des 
Arbeitgebers mehr zum Bewußtsein gebracht. 
Der Gutachter pachtete im Jahre 1851 die Assauner Güter im Kreise 
Gerdauen aus den vier Vorwerken Heiligenstein, Henriettenfeld, Ernsthof 
und Louisenwerth bestehend und gewährte vom dritten Jahre der Pacht ab
	        
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