Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Weitere musikalische und literarische Übergänge. 348 
blieben. Es handelte sich dabei vor allem um die Vorschriften 
über die Nachahmung der Natur: wie Gottsched, so hielten 
auch die Schweizer trotz aller Anerkennung der Rechte und 
Freiheiten der Phantasie noch daran fest, daß die Dichtung in 
der Nachahmung der Natur bestehe. Ja noch näher traten sich 
in gewissem Sinne beide Parteien dadurch, daß ihnen Nach— 
ahmung der Natur und Nachahmung der Alten schließlich als 
ziemlich identisch erschienen; und erst in der Frage: was denn 
den Inhalt der nachzuahmenden Antike ausmache, gingen sie 
einigermaßen auseinander. Gottsched hielt hier an der franzö— 
sischen Auffassung der Antike fest, wie sie vor allem aus den 
Römern entwickelt worden war; die Schweizer schwärmten für 
Hellas. 
Dabei war allerdings der schweizerische Standpunkt nicht 
sonderlich klar. Denn im Grunde waren ihnen die Griechen 
nur Surrogat und Hilfsmittel für die eigene, dem subjektiven 
Leben zustrebende Erkenntnis der Natur; und sie waren somit 
Freunde und Geburtshelfer der hellenischen Renaissance nur 
insofern, als diese etwa derjenigen Ansicht der Welt und der 
Natur entsprach, der sie dunkel mit eigenen Mitteln zu— 
trebten. 
Allein, so konnte man wohl sagen, war das nicht zu jeder 
Zeit das tiefste Verhältnis der Anhänger von Renaissancen zu 
ihrem vergötterten historischen Ideale? 
Lagen hier im Grunde Unklarheiten vor, wie sie später 
in immer stärkeren Emanzipationsbestrebungen gegenüber den 
Ansprüchen der hellenischen Renaissance auf ein Selbstrecht 
wirklichen Daseins zutage getreten sind, so gaben die Gegen— 
sätze und Übereinstimmungen, die in dem Kampfe zwischen 
den Schweizern und Gottsched zutage traten, keineswegs die 
einzigen großen Entwicklungsmotive der deutschen Dichtung um 
das Jahr 1740 ab. 
Vor allem die Überlieferung der eigenen Rokokodichtung 
wirkte da noch nach, und in ihr keiner ihrer Vertreter mehr, 
als der muntere Lebemann an der Alster, Friedrich von Hage— 
dorn. Auf dem scheinbar unzerstörbaren Grunde der horazischen
	        
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