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Wertunterschiede für die Gewichtseinheit vorherrschen, und
bei welchen Warengattungen die Wertunterschiede von
vornherein zu gering erscheinen müssen, um die Ein
führung der Wertverzollung und der mit ihr in gewissem
Grade verbundenen Umständlichkeiten auch nur entfernt
in Frage kommen zu lassen.
Wo klaffende Weltunterschiede innerhalb derselben
Warengattung festgestellt werden können, werden sich wohl
hieran möglichst genaue Erhebungen darüber anschließen
müssen, welchen Anteil der Wert der hochwertigen Teile
der Warengattung am Gesamtwerte hat, denn auch da,
wo dieser Anteil ein zu geringer ist, wird lediglich aus
diesem Grunde vom Wertzoll abgesehen werden und sein
Ersatz durch einen Gewichts- oder Stückzoll, möglichst in
Abstufung der Zollsätze nach Veschaffenheitsunterschieden
des Zollguts, erfolgen können.
Mit Rücksicht auf Spezialfragen handelspolitischer Art
möchte ferner die Feststellung notwendig werden, welche
Länder es sind, die bei einer für den Wertzoll in Frage
kommenden Warengattung hochwertige oder tiefwertige
Arten der Gattung liefern, und in welchem Mengenum»
fang und welcher Werthöhe dies bei der einzelnen Art
und dem einzelnen Lande der Fall ist.
Endlich kann es da, wo es sich mehr um die finanz-
als handelspolitische Seite der Frage, d. h. um die vor
zugsweise Erfassung des Luruskonsums, zu handeln haben
wird, eine beachtenswerte Aufgabe werden, Annähe-
rungsziffern für den schließlichen Kleinhandelspreis zu