Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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größere Konsumtionskraft der größeren Gemeinden gegenüber den 
kleineren spielt hierbei auch eine wichtige Rolle. 
2. Man bemängelt ferner, daß die staatlichen dazi di consumo 
und dementsprechend die kommunalen Zuschläge dem Gebote der 
Gerechtigkeit zuwider nach der Stückzahl (z. B. bei Yieh) oder 
nach dem Gewicht (z. B. bei Fleisch) oder nach dem Maß (z. B. 
bei Wein) und nicht, den örtlichen und zeitlichen Preisschwankungen 
folgend, nach dem Werte der Objekte bemessen sind. Wertsteuern 
haben allerdings den Vorzug, sich der Zahlungsfähigkeit der Kon 
sumenten besser anzupassen, allein ihrer Durchführung stehen 
Schwierigkeiten entgegen. Sie würde zahlreiche Kontrollmaßnahmen 
und »Vorkehrungen gegen Unterschleife erfordern, damit den Verkehr 
erschweren und leicht zu Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen 
und Behörde Anlaß geben. Übrigens sind die vom Gerechtigkeits 
standpunkt gegen den dazio consumo vorgebrachten Argumente von 
nur relativer Bedeutung, da die eigentlichen kommunalen dazi di 
consumo ad valorem (bis zum Maximalmaß von 20 °/ 0 ) erhoben 
werden *). 
3. Man bekämpft vom sozialpolitischen Gesichtspunkt aus be 
sonders das dem staatlichen dazio consumo und seinen Zuschlägen 
zugrunde liegende Ortsklassenprinzip mit seiner Differenzierung 
der Steuersätze. Es beruht bekanntlich auf dem Gedanken, daß mit 
der Bevölkerungsgröße des Orts der relative Reichtum und Wohl 
stand der Bevölkerung zunimmt. Dieses Kriterium hat zu scharfem 
Widerspruch herausgefordert. „Wenn der dazio Waren träfe, die zu 
Luxuszwecken bestimmt sind, hätte die Abstufung der Tarife nach 
der Bevölkerungsziffer der Gemeinden einen berechtigten Grund; 
da er aber stattdessen Objekte des notwendigen Nahrungskonsums 
trifft, macht er die Lage der Klasse des Proletariats in den größeren 
Städten des Königreichs nur noch elender 2 ).“ Dieser Argumentation, 
an sich wohl richtig, steht aber wieder der fiskalische Gesichtspunkt 
entgegen; die größeren Städte gerade sind bei ihrem starken Steuer 
bedarf besonders darauf angewiesen, ihre Einnahmequellen ergiebig 
schlossenen Gemeinden der 4. Klasse (unter 8000 Einw.) betrug die Kopfquote 
3,78 L. (siehe oben S. 118). 
1 ) Bonomi befürwortet, in Übereinstimmung mit Conigliani, die Verschmelzung 
des staatlichen Oktroi mit dem kommunalen Zuschlag zu einer einzigen, nach oben 
begrenzten, Abgabe (a. a. 0. S. 133). 
2 ) Bonomi a. a. 0. S. 134.
	        
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