Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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dargelegten  Reformziele.  Wir  beschränken  uns  hierbei  auf  die
neuere  Zeit.
II.  Was  die  in  der  Literatur  gemachten  Reformvorschläge,
soweit  sie  den  dazio  consumo  betreffen,  anlangt,  so  ist  eine  starke
Tendenz  erkennbar,  diesen  abzuschaffen  und  ihn  im  wesentlichen
durch  eine  technisch  besser  durchgeführte  Wein-  und  Fleischbesteuerung
zu  ersetzen.
So  will  Lacava 1 )  das  ganze  (staatliche  und  kommunale)  Oktroisystem ­
  ersetzt  wissen  durch  eine  Schlachtsteuer  auf  Rindfleisch *  2 )  (in
Höhe  von  12  L.  pro  100  kg)  und  durch  eine  —  der  deutschön  Einlagesteuer ­
  nachgebildete  —  Weinsteuer  (in  Höhe  von  4  L.  pro  hl).
Die  Schlachtsteuer  sollte  3ö 1 / 2  und  die  Weinsteuer  100  Milk  L.  erbringen. ­
  Der  Fehlbetrag  sollte  durch  eine  Reform  der  Familien-  und
der  Mietsteuer  (Verschmelzung  beider  zu  einer  Einkommensteuer)  und
durch  Einschränkung  der  Ausgaben  gedeckt  werden.
Nach  Merla  sollte  die  lokale  Verbrauchsbesteuerung  ausschließlich ­
  den  Gemeinden,  die  Grund-  und  Gebäudebesteuerung  dagegen
ausschließlich  dem  Staate  Vorbehalten  sein  3 ).
Alessio  fordert 4  5 )  die  Abtretung  der  staatlichen  Grund-  und
Gebäudesteuer  an  die  Gemeinden;  dafür  sollten  die  Verbrauchssteuern
auf  den  Staat  übergehen.  Der  Oktroi  als  staatliche  Abgabe  sollte
aber  nur  vorübergehend  B )  beibehalten  werden.  Der  Ausfall  sollte  durch
eine  persönliche  Vermögenssteuer  vom  Grundbesitz  und  durch  Verbrauchssteuern ­
  auf  Wein  zugunsten  des  Staates  und  auf  Fleisch,  Futtermittel ­
  und  Baumaterialien  zugunsten  der  Gemeinden  gedeckt  werden.
O  o  n  i  g  1  i  a  n  i 6 )  will  als  Grundlage  der  Gemeindebesteuerung  ein
System  von  Ertragssteuern,  die  nicht  nur  den  Grundbesitz,  sondern
auch  Handel  und  Gewerbe  treffen  sollten.  Sie  sollten  ergänzt  werden
durch  eine  persönliche  Einkommensteuer,  deren  Anwendung  jedoch
auf  die  größeren  Gemeinden  (von  über  20  000  Einw.)  beschränkt  war.
M  P.  Lacava,  La  finanza  locale  in  Italia,  Torino,  1896.  —  Die  später  (i.  J.
1901)  in  der  „Eiform  a  Sociale“  von  ihm  dargelegten  Eeformziele,  soweit  sie  die
Verbrauchsbesteuerung  betreffen,  sind  im  wesentlichen  die  gleichen.
2 )  Die  Schlachtsteuer  sollte  auf  Eindfleisch  beschränkt  sein,  da  dieses  in  Italien
mehr  von  den  wirtschaftlich  stärkeren  Klassen  konsumiert  würde.
3 )  G.  Merla,  Sid  riordinamento  finanziario  dei  Comuni  e  delle  Provincie,
Eoma,  1896.
*)  Im  „Giornale  degli  Economisti“  1896  u.  1901.
5 )  In  den  i.  J.  1901  gemachten  Vorschlägen  forderte  Alessio  sofortige  Abschaffung ­
  des  dazio  consumo.
r ')  Conigliani  a.  a.  O.
            
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