Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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II.  Die  wichtigsten  der  besonders  veranlagten
Gemeindesteuern.
1.  Die  Familiensteuer,
a)  Geschichtliches  und  gegenwärtige  Regelung.
Die  Familiensteuer 1 )  (tassa  di  famiglia,  focatico)  ist  ihrem  Wesen
nach,  indem  sie  das  Gesamteinkommen  einer  Privatwirtschaft  („Familie“)
treffen  will,  eine  allgemeine  Einkommensteuer,  jedoch  roher  und
unvollkommener  als  die  deutsche.
Sie  ist  eine  der  ältesten  direkten  Steuern  in  Italien.  Ihren  Ursprung ­
  hat  sie  in  der  Kopfsteuer.  Schon  im  alten  Rom  in  ihren
Anfängen  nachweisbar,  finden  wir  sie  im  Ausgange  des  Mittelalters
zuerst  deutlich  erkennbar  in  verschiedenen  Teilen  Italiens  unter  verschiedenen ­
  Namen  (foco  e  catena,  focaggio  etc.),  namentlich  aber  unter
der  Bezeichnung  „gabella  dei  fumanti“  (Rauchfangsteuer).  Bietet  ja
der  Herd  ein  für  die  Besteuerung  sehr  geeignetes  äußeres  Merkmal.
Besonders  ausgebildet  scheint  sie  im  florentinischen  Gebiet  gewesen
zu  sein,  wo  sie  im  Jahre  1427  zur  Grundlage  des  ganzen  Steuersystems
der  Republik  gemacht  wurde.
Vor  der  Erstehung  des  neuen  Einheitsstaates  gab  es  in  fast  allen
italienischen  Territorien  ein  buntes  Gemisch  von  Personalsteuerformen;
so  die  Kopfsteuer,  die  Herdsteuer,  die  Familiensteuer  u.  a.  in.  In
Toskana  wurde  —  auf  Grund  des  Dekretes  vom  2.  Febr.  1815  —
eine  Personalabgabe  unter  der  Bezeichnung  „tassa  di  famiglia“  erhoben. ­
  Mit  der  Einführung  einer  für  das  ganze  Staatsgebiet  einheitlichen ­
  „Einkommensteuer  vom  beweglichen  Vermögen“  (imposta  di
ricchezza  mobile)  im  Jahre  1864  war  für  den  Fortbestand  jener
Personalsteuerformen  kein  Raum  mehr;  mit  ihnen  verschwand  auch
die  tassa  di  famiglia.  Den  Gemeinden  gewährte  man  zunächst  Zuschläge ­
  zur  „Ricchezza  Mobile“.  Der  rasch  steigende  Steuerbedarf
des  Staates  nötigte  aber  sehr  bald  zur  Erschließung  neuer  Einnahme->)
  Camillo  Eossi,  „Tassa  di  famiglia“  im  „Digesto  Italiano“,  Torino,  1891,
1892;  E.  Crespolani,  La  tassa  di  famiglia  o  focatico  nella  sua  applicazione,
Milano,  1902;  Cereseto  a.  a.  0.,  insbesondere  Bd.  I,  S.  243ff.,  Bd.  III,  S.  455ff.;
Ceresa,  I  comuni  e  le  fasse  locali,  Torino,  1877;  Giuseppe  Saredo,  La  nuova
legge  sulla  amministrazione  comunale  e  provinciale  comm.,  Bd.  3  (1895);  Eicca
Salerno  a.  a.  0.  S.  821  ff.
            
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