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keiten beklagten. Anstatt, wie es sich gehörte, auf den ent
gegengesetzten Zustand als Gepräge des wirklichen Lebens zu
schlicssen, hat man die Meinungen und Satzungen der gegen die
Thatsachen reagirenden Schriftsteller als Ansichten genommen,
die im Verkehr Geltung gehabt hätten. Durch solche Wendungen
könnte man von der heutigen Welt Alles beweisen, was mau nur
irgend wünschte, und die früheren Völkere-xistenzen sollten in die
ser Beziehung denn doch auch nicht so betrachtet werden, als wenn
bei ihnen die Beschränktheit der vorherrschende Zug des geschäft
lichen Verkehrs und der staatsinännischen Praxis gewesen wäre.
5. In Platons Schrift über den Staat hat man unter vielem
Andern auch das moderne Capitel von der volkswirthschaft-
lichen Arbeitstheilung finden wollen. Freilich hat Plato nicht
übersehen, dass es verschiedene Beschäftigungen gab und geben
musste. Auch hat er die verschiedenen Geschicklichkeiten und
Anlagen dabei nicht vergossen. Wenn indessen so etwas
nationalökonomische Weisheit sein soll, so hat sie der Urheber
der philosophischen Idcenlehre mit jeder Person gcthcilt, die
überhaupt zu einem Gedanken über das auf der Hand Liegende
Veranlassung erhielt. Man ehrt jene Grössen wenig, wenn
man bei ihnen das sucht, was sie selbst nicht suchten und wo
von sie gar keine Rechenschaft geben wollten. Die Platonische
Staatsdichtung musste selbstverständlich alle möglichen Ver
hältnisse berühren und kann allenfalls in ihrer ganz entfernten
Aehnlichkeit mit Utopien der neuern Zeit, aber nicht mehr
mit dom ‘modernen Socialismus verglichen werden. Dagegen
ist es schlecht angebracht, in ihr nationalökonomische Theorien
suchen zu wollen. Das Gesetz der Arbeitstheilung, wie cs die
Volkswirthschaftslchrc von vornherein verstanden hat, ist denn
doch etwas mehr, als die höchst unerhebliche Vorstellung, dass
mannichfaltige Berufszweigo mit entsprechenden verschiedenen
Geschicklichkeiten existiren, und dass Jemand nicht Alles in
Allem sein kann. Die Grenze, welche der jeweilige Umfang
des Marktes für die weitere Verzweigung der Berufsarten und
die technische Zerlegung der Arbeit in einzelne 8])Ccialopera-
tionen setzt, — die Vorstellung von dieser Grenze ist erst die
jenige Erkenntniss, mit welcher die sonst kaum wissenschaft
lich zu nennende Idee von der thatsächlichen Arbeitstheilung
zu einer ökonomisch erheblichen Wahrheit wird. Bei ciuer
solchen Auffassung muss natürlich der Gedanke der ausser-