Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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liehen  wie  kommunalen  Finanzwesens  in  unseren  modernen  Kulturstaaten. ­

Die  folgende  Tabelle  zeigt  für  die  Jahre  1882  und  1907,  welche
finanzielle  Bedeutung  die  Zuschläge  für  den  öffentlichen  Haushalt
der  Gemeinden  haben,  dabei  haben  wir  nicht  nur  zwischen  den  verschiedenen ­
  Landesteilen,  sondern  auch  zwischen  den  Provinzhauptorten
und  anderen  Gemeinden  unterschieden 1 ).
(Tabelle  siehe  S.  60.)
I.  Nach  umstehender  Tabelle  wurden  von  der  Gesamtsumme  der
ordentlichen  Einnahmen  aller  Gemeinden  im  Jahre  1907  etwas  weniger
als  3 / 10  (29,52  %)  und  von  dem  Gesamtabgabenerträgnis  etwas  weniger
als  4 / 10  (38,51  °/o)  durch  Zuschläge  aufgebracht.  Und  zwar  kamen
hierbei  17,92  bzw.  23,37  %  auf  die  Grundsteuerzuschläge  und  11,60
bzw.  15,14  %  auf  die  Gebäudesteuerzuschläge.
Im  Verhältnis  der  einzelnen  Landesteile  zueinander  ist  im  allgemeinen ­
  die  Tendenz  wahrzunehmen,  daß  der  prozentuale  Anteil  der
Zuschläge  an  der  Gesamtsumme  der  ordentlichen  Einnahmen  sowohl
wie  an  dem  Gesamtsteueraufkommen  von  Norden  nach  Süden  zu  fällt.
Besonders  groß  ist  der  Unterschied  zwischen  Nord-  und  Mittelitalien,
wenn  wir  zunächst  die  Gesamtheit  der  Gemeinden  ins  Auge  fassen:
die  bezüglichen  Prozentsätze  fallen  von  33,12  bzw.  42,02  auf  27.29
bzw.  33,50%;  unerheblich  dagegen  ist  der  Unterschied  zwischen
Mittel-  und  Süditalien:  27,29  bzw.  33,50  %  gegenüber  25,73  bzw.
37,04  %  (der  Anteil  an  dem  Gesamtabgabenertrag  ist  also  im  südlichen ­
  Teil  höher  als  im  mittleren);  im  Verhältnis  des  südlichen  zum
insularen  Teil  verschärft  sich  wieder  jener  Unterschied:  25,73  bzw.
37,04  %  gegenüber  24,00  bzw.  34,17  %.
Mehr  oder  weniger  regelmäßige  Gestaltungen  ergeben  sich  auch
hinsichtlich  der  einzelnen  Arten  der  Gemeindezuschläge.
Bei  den  Grundsteuerzuschlägen  sehen  wir  gleichfalls  ein
sprunghaftes  Fallen  jener  prozentualen  Anteile  im  Verhältnis  von
Nord-  zu  Mittelitalien  (von  21,28  bzw.  27,00  auf  14,33  bzw.  17,59%),
während  die  Unterschiede  im  Verhältnis  des  mittleren  Teils  zu  dem
südlichen  und  insularen  sich  mehr  ausgleichen  (14,33  bzw.  17,59  gegenüber ­
  15,17  bzw.  21,83  gegenüber  14,29  bzw.  20,35  %).  Die  bezüglichen
Anteile  der  Gebäudesteuerzuschläge  steigen  zunächst  (im  Verhältnis
  von  Nord-  zu  Mittelitalien)  mäßig  an  (von  11,84  bzw.  15,02
auf  12,96  bzw.  15,91  %)  und  nehmen  dann  mäßig  ab)  von  12,96  bzw.
15,91  auf  10,56  bzw.  15,21  und  auf  9,71  bzw.  13,82  %).
>)  S.  Tab.  I  Anh.
            
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