Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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Gesamtheit  betrachtet,  nicht  nur  die  relative  Bedeutung  der  Grund-,
sondern  auch  der  Gebäudesteuerzuschläge  zurückgegangen,  während
für  die  Nicht-Provinzhauptorte  dies  nur,  und  zwar  in  scharf  ausgeprägter ­
  Tendenz,  von  den  Grundsteuerzuschlägen  gilt,  die  Bedeutung
der  Gebäudesteuerzuschläge  hingegen  sogar  noch  etwas  gestiegen  ist.
Wie  hinsichtlich  der  Gesamtzuschläge,  so  ist  auch  hinsichtlich
ihrer  beiden  Arten,  wenn  auch  in  viel  ausgesprochenerem  Maße  hinsichtlich ­
  der  Grund-  als  der  Gebäudesteuerzuschläge,  ein  Gegensatz
zwischen  dem  nördlichen  und  mittleren  Landesteil  einerseits,  dem
südlichen  und  insularen  andererseits  zu  konstatieren.  Was  zunächst
die  Gebäudesteuerzuschläge  anlangt,  so  ist  ihre  Bedeutung
für  den  öffentlichen  Haushalt  der  Gemeinden,  die  Gesamtheit  ins
Auge  gefaßt,  in  Nord-  und  Mittelitalien  etwas  zurückgegangen,  was
in  einem  mäßigen  Fallen  der  prozentualen  Anteile  an  den  Gesamteinnahmen ­
  wie  an  dem  Gesamtsteueraufkommen  zum  Ausdruck  kommt
(sie  sind  gefallen:  in  Norditalien  von  13,18  bzw.  15,50  auf  11,84  bzw.
15,02%,  in  Mittelitalien:  von  14,94  bzw.  16,48  auf  12,96  bzw.  15,91  %);
in  Süditalien,  noch  mehr  aber  auf  den  Inseln  dagegen  ist  ihre  Bedeutung ­
  gestiegen,  was  aus  der  Zunahme  der  bezüglichen  Anteile  erhellt
(in  Süditalien  von  10,19  bzw.  13,28  auf  10,56  bzw.  15,21,  auf  den
Inseln  von  6,38  bzw.  7,65  auf  9,71  bzw.  13,82%).  Wenn  wir  die
Gemeinden  in  Provinzhauptorte  und  andere  Gemeinden  scheiden,
so  ist  in  ersteren  die  Bedeutung  der  Gebäudesteuerzuschläge
in  Nord-  und  Mittelitalien  am  stärksten  zurückgegangen  (in  Norditalien: ­
  von  18,95  bzw.  21,15  auf  13,91  bzw.  17,38%,  in  Mittelitalien:
von  20,19  bzw.  21,32  auf  15,37  bzw.  18,81  %),  während  sie  in  Süditalien ­
  ziemlich  gleich  geblieben  (16,15  bzw.  17,25  gegenüber  15,46
bzw.  18,25  %)  und  auf  den  Inseln  nicht  unmerklich  gewachsen  ist
(von  5,22  bzw.  5,84  auf  9,11  bzw.  12,75  %).  Dagegen  hat  die  Entwicklung ­
  der  Gebäudesteuerzuschläge  in  den  Nicht-Provinzhauptorten
in  Nord-  und  Mittelitalien  ziemlich  gleichen  Schritt  mit  der  der  Gesamteinnahmen ­
  wie  des  Gesamtabgabenertrages  gehalten,  während  die
in  Süditalien  und  noch  mehr  auf  den  Inseln  jene  Gesamtentwicklung
der  Gemeindefinanzen  überholt  hat.  Auffallend  zurückgegangen  ist
die  Bedeutung  der  Grundsteuerzuschläge  für  die  Finanzwirtschaft
  der  Gemeinden,  namentlich  der  kleineren  (Nicht-Provinzhauptorte)
  —  in  denen  sie  naturgemäß  eine  viel  größere  Rolle  spielen  als
in  den  größeren,  insbesondere  Städten  —  in  Norditalien  (in  den
Nicht-Provinzhauptorten  sind  die  bezüglichen  Anteile  gefallen  von
48,04  bzw.  58,20  auf  35,77  bzw.  45,92%),  weniger  in  Mittelitalien
            
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