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die Erträge der Gebäudesteuerztfschläge im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen
der Gemeinden im ganzen Königreich wie in seinen
Teilen nur wenig und fast gleichmäßig zurückgegangen, im insularen
Teil sogar noch etwas gestiegen sind.
Um den Gegensatz in der Entwicklung der Zuschläge zwischen
den einzelnen Landesteilen, namentlich dem Norden und Süden, noch
schärfer zu erkennen, wollen wir im folgenden untersuchen, in welchem
Verhältnis die Zuschläge gegenüber der Gesamtabgabensumme und
gegenüber den ordentlichen Gesamteinnahmen von 1882 bis 1907 gestiegen
sind, indem wir den Stand des Jahres 1882 als Ausgangspunkt
der Vergleichung = 100 setzen.
Es sind gestiegen von 1882 bis 1907 die:
Grundsteuer-Zuschläge
Gebäudestenerznschläge
Zuschläge
insgesamt
ordentliche
Gesamteinnahmen
Gesamtabgabensumme
in Norditalien
„Mittelitalien
„ Süditalien
auf den Inseln
wie!00zull9,9
,, 100 „ 114,7
„ 100 „ 134.5
„ 100 „ 160,2
wie lOOzu 165,4
„ 100 „ 148,6
„ 100 „ 157,1
„ 100 „ 231,8
wie 100 zu 133,0
„ 100 „ 128,6
„ 100 „ 142,9
„ 100 „ 183,0
wiel00zul84,2
„ 100 „ 171,3
„ 100 „ 151,6
„ 100 „ 152,4
wie 100 zu 170,7
„ 100 „ 164,0
„ 100 „ 137,2
„ 100 „ 128,3
Es zeigt sich hier ein scharfer Gegensatz namentlich zwischen
Nord- und Süditalien (einschließlich Inseln). Die (ordentl.) Einnahmen
sowie das Gesamtsteueraufkommen der Gemeinden sind in Nord- und,
wenn auch in viel schwächerem Maße, in Mittelitalien weit stärker
gestiegen als in den beiden übrigen Landesteilen. M. a. W.; in Nordund,
in zweiter Linie, in Mittelitalien haben sich die Gemeindefinanzen
im großen und ganzen viel stärker entwickelt als im südlichen und
insularen Teil. Es widerspiegelt sich in den obigen Verhältniszahlen
der größere kulturelle Aufschwung des Nordens gegenüber dem Süden
Italiens. Jedoch ist in Nord- und Mittelitalien jene Gesamtentwicklung
der Gemeindefinanzen am wenigsten getragen worden von der
Entwicklung der Zuschläge, während in Süditalien die Zuschläge der
Bewegung der (ordentl.) Gesamteinnahmen weit mehr zu folgen vermochten,
die Gebäudesteuerzuschläge sogar noch diese überholt haben,
und im insularen Teil sowohl die Entwicklung der Grund- wie, in
auffallendem Maße, der Gebäudesteuerzuschläge über diese hinausgegangen
ist.
Auffallend verschoben haben sich die Verhältnisse von 1907 bis
1912. In diesem kurzen Zeitraum ist die Belastung des Immobilienbesitzes
mit Zuschlägen in Nord- und Mittelitalien außerordentlich
stark fortgeschritten, während im südlichen und mehr noch im insularen
A. Hoffmann, Kommunalbesteuerung in Italien. 5