Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

72

1882:

1907:

1912:

I.  Zuschläge

100

136,8

168,4

1.  Grundsteuerzuschläge

100

128,7

151,0

2.  Gebäudesteuerzuschläge

100

163,6

203,8

II.  Dazio-consumo

IGO

170.7!)

197,8  l )

III.  Eamiliensteuer

100

141,1

199.2

IV.  Gewerbesteuer  (eserc.  e  riv.)

100

251,7

373,6

V.  Mietsteuer

100

331,0

740,0

VI.  Sonstige  Abgaben

100

165,8

232,5

Gesamtabgaben  (I—VI)

100

155,4  *)

193,1*)

Aus  vorstehenden  Relativzahlen  erhellt,  wie  die  finanzielle  Entwicklung ­
  der  Zuschläge  und  zwar  der  zu  der  staatlichen  Grundsteuer
der  Bewegung  der  Erträge  der  anderen  Steuern  wie  der  steuerlichen
Gesamtentwicklung  nachhinkt.  Dieser  Vorwurf  trifft  dagegen  kaum
die  Gebäudesteuerzuschläge.  Namentlich  das  zweite  Hauptglied  im
Steuersystem,  der  dazio  di  consumo,  hat  die  Immobiliarbesteuerung
in  der  Bewegung  der  Erträgnisse  weit  überflügelt.  Die  Zuschläge
und  der  dazio-consumo  haben  immer  mehr  die  Rollen  vertauscht:  die
indirekten  Steuern  haben  ihre  Position  gegenüber  den  direkten
wesentlich  verstärkt 1  2 ).
Es  ist  freilich  auch  nicht  verwunderlich,  daß  die  gemeindliche
Zuschlagsbesteuerung  der  nötigen  Elastizität  entbehrt.  Schöpfen  doch
drei  verschiedene  Steuergewalten  aus  den  gleichen  Quellen:  außer  der
Gemeinde  die  Provinz  und  der  Staat.  Qn  ne  peut  pas  tirer  deux
montures  du  meme  sac.  Eine  ungeheuere  Steuerlast  ruht  schon  auf
1 )  Bei  Einrechnung  der  staatlichen  Zuwendungen  für  den  dazio-consumo  in
den  Ertrag:  190,5  statt  170,7  und  216,0  statt  197,8.  Die  Steigerung  des  Gesamtsteueraufkommens ­
  beträgt  dann  wie  100  zu  163,0  zu  200,1.
2 )  Diese  Entwicklungstendenzen  innerhalb  der  Gemeindebesteuerung  haben
übrigens  ihren  Parallelismus  in  der  italienischen  Staatsbesteuerung.  Auch  hier
zeigt  sich  —  wie  in  allen  modernen  Kulturstaaten  mehr  oder  weniger  —  eine
außerordentlich  starke  Ertragssteigerung  der  indirekten  Besteuerung  in  Form  von
Einfuhrzöllen,  inneren  Verbrauchssteuern  und  solchen  in  Monopolform,  sowie  —  was
besonders  von  Italien  und  Frankreich  gilt  —  von  Verkehrssteuern  in  Form  von
Kegister-  und  Stempelabgaben.  Dagegen  ist  die  relative  Bedeutung  der  direkten
Steuern  infolge  der  außerordentlich  starken  Bedarfssteigerung  zurückgegangen.
Diese  Tendenz  ist  namentlich  für  Italien  und  Frankreich  erkennbar  (aber  auch  für
Deutschland  und  andere  Staaten).  S.  Ad.  Wagner,  Finanzwissenschaft,  III.  Teü,
I.  Buch,  Steuergeschichte  vom  Altertum  bis  zur  Gegenwart,  1910,  S.  486.  Für
Frankreich:  Truchy,  Le  Systeme  des  impots  directs  d’Etat  en  France,  in  der
Eevue  d’economie  politique,  Paris,  1900  u.  1901  (insbesondere  Art.  III).
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.