VI Vorwort und Einleitung.
stehenden Frage nicht angängig ist; es sind vielmehr auch die
Entscheidungen der zuständigen Verwaltungsbehörden und der Vor
stände von Versicherungsanstalten in gebührende Berücksichtigung
zu ziehen.
Um die gestellte Aufgabe zu lösen, können die nachfolgenden
Ausführungen nicht bloß berichtender Art sein, sie müssen vielmehr,
darüber hinausgehend, auf die in den Auslassungen der ent
scheidenden Instanzen etwa vorkommenden Lücken und Widersprüche
hinweisen. Es ist dieser Seite der Sache jedoch überall nur so
viel Raum gewidmet, wie sich als unbedingt nothwendig ergab.
Der die Grundlage der Erläuterungen bildenden Anleitilng
des Reichsversicherungsamtes, betreffend den Kreis der nach dem
Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetze versicherten Personen,
vom 31. Oktober 1890 und den an sie angeschlossenen Anmerkungen
sind die auf den Umfang der Versicherung sich beziehenden Gesetzes
paragraphen und Vorschriften des Bundesrathes vorausgeschickt.
Ein genaues Sachregister ist beigefügt, um die Auffindung
der einzelnen behandelten Gegenstände thunlichst zu erleichtern.
Bestimmt ist das Buch in erster Linie den Organen der Ver
sicherungsanstalten, Staatskommissaren und Schiedsgerichten, den
Stellen für Einziehung der Beiträge und Ausstellung der Ouittungs-
karten, nicht minder auch den zur Entscheidung von Streitigkeiten
über die Versicherungs- und Beitragspflicht berufenen Verwaltungs
behörden den für die Beurtheilung der Beschäftigungsverhältnisse in
Bezug auf das Vorhandensein der Versicherungspflicht und der Be
rechtigung zur Selbstversicherung erforderlichen Stoff in der zur
Anwendung am besten geeigneten Gestalt in die Hand zu geben.
Auf die Einheitlichkeit in der Verwerthung der Grund
sätze, nach denen die Umgrenzung des Kreises der zu ver
sichernden Personen zu erfolgen hat, bei all diesen zahl
reichen, zur Mitarbeit bei der Ausführung des Jnvalidi
täts- und Altersversicherungsgesetzes berufenen Stellen
hinzuwirken, soll seine vornehmste Aufgabe sein.
Lübeck, November 1893.
Kerman Gebhard.