fullscreen: Die deutsche Wirtschaft

Kommunale Wirtschaftsbetriebe. __225 
individualisiert werden. Es würde zu weit führen, für jede einzelne 
Betriebsart Untersuchungen über die ihr gemäße Verwaltungsform an- 
zustellen, das Typische des Problems kommt genügend zum Ausdruck, 
wenn man sich nur auf die eigentlichen Standardbetriebe der Kom- 
munalverwaltung: Wasserwerke, Gaswerke, Elektrizitätswerke, Straßen- 
bahnen, beschränkt, 
Der Ausgangspunkt für die Verwaltung aller und auch dieser kom- 
munalen Werke ist natürlich die hergebrachte ordentliche Verwaltungs- 
methode der Kommunen, wie sie für Armenverwaltung, Bauverwaltung, 
Schulverwaltung usw. gilt: die Grundlage der Verwaltung ist der Etat, 
die Durchführung geschieht in der Form der kameralistischen Buch- 
führung, alle Sachen, die über das Laufende hinausgehen, bedürfen 
kollegialer Beschlußfassung, und zwar je nachdem der zuständigen Ver- 
waltungsdeputationen oder des Magistrats oder der Stadtverordneten- 
versammlung. Besonders für alle Geldbewilligungen außerhalb des 
Etats und die Tarife ist es notwendig, die Stadtverordneten anzugehen, 
Nur die ganz im gewöhnlichen Tritt sich vollziehenden laufenden Ver- 
waltungsakte sind dem Direktor oder dem Direktor und dem Dezer- 
nenten allein anvertraut. 
Schon längere Zeit vor dem Kriege empfand man bei den großen 
Werken dies Verfahren als ungenügend und als jede rasche und kühne 
Entwicklung hindernd, man sah mit Neid auf die freie Wirtschaft, wo 
Entschließungen, die in der städtischen Verwaltung durch den langen 
Weg über Deputationen, Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und 
unter Umständen auch noch einen langsam arbeitenden, besonderen 
Ausschuß Monate mit unendlicher Schreiberei und unendlichen Ver- 
handlungen erforderten, durch kurze Besprechungen von wenigen 
Stunden oder Minuten auf einen Schlag getroffen werden konnten, und 
es erscholl der Ruf: Mehr kaufmännischer Geist! Los von der Büro- 
kratie! 
Die Lösung glaubte man zunächst zu finden in der Bildung 
„gemischtwirtschaftlicher Gesellschaften” in der 
Form der G. m, b. H, oder der Aktiengesellschaft, in die die Gemeinde 
ihre Werke, die sie aus dem allgemeinen Gemeindevermögen loslöste, 
einbrachte, und an der sich von der andern Seite her auch das private 
Kapital beteiligte. Durch diese Verbindung „behördlichen Gewichts 
und behördlicher Korrektheit” mit ‚„kaufmännisch-industrieller Intelli- 
genz” glaubte man das Problem gelöst zu haben, unabhängig von den 
politischen Erwägungen der parteimäßig aufgezogenen Gemeinde- 
vertretungen, rein geleitet von wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die 
Werke praktisch und unbeengt durch bürokratische Hemmnisse zu ver- 
walten und die höchstmöglichen Überschüsse herauszuwirtschaften. 
Die deutsche Wirtschaft. 
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