Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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bäudesteuer  nicht  mehr  eine  Ertrags-,  sondern  eine  Mietsteuer,  nur
in  verkappter  Gestalt.
Man  hat  sich  gewiß  mit  der  Überwälzungsfrage  auch  in  Italien,
namentlich  neuerdings,  viel  beschäftigt a ),  aber  man  kann  nicht  sagen,
daß  die  Untersuchungen  unsere  Erkenntnis  in  diesen  Dingen  wesentlich ­
  gefördert  hätten.  Nur  soviel  wird  man  behaupten  können,  daß
in  rasch  aufbliihenden  Städten  mit  starkem  Bevölkerungszuwachs  die
Überwälzung  der  (staatlichen  und  kommunalen)  Gebäudesteuer,
wenigstens  teilweise  auf  die  Mieter  und  auf  die  Neuerwerber  von
Häusern  erleichtert  ist *  2 ).  Wird  aber  die  kommunale  Gebäudesteuer
ihrem  Wesen  nach  eine  Mietsteuer,  indem  sie  von  den  Grundbesitzern ­
  auf  andere  Schichten  überwälzt  wird,  so  fällt  der  schöne
Grundgedanke  steuerlicher  Gerechtigkeit  im  Gemeindeabgabenwesen,
der  der  Belastung  nach  dem  Interesse,  zum  größten  Teil  in  sich  zusammen. ­
  Nicht  die  Grundbesitzer  mit  Rücksicht  auf  die  besonderen
Vorteile,  die  sie  aus  den  Gemeindeveranstaltungen  ziehen,  sondern  in
erster  Linie  die  wirtschaftlich  schwächeren,  namentlich  die  arbeitenden ­
  Klassen  werden  getroffen 3 ).

2.  Die  Beurteilung  der  Zuschlagsbesteuerung  in  der
italienischen  Literatur.
Das  System  der  lokalen  Zuschläge  zu  den  staatlichen  Immobiliarsteuern ­
  hat  oft  den  Gegenstand  heißer  Kämpfe  gebildet.  Leidenschaftliche ­
  Gegner,  begeisterte  Verteidiger  lösten  einander  ab.  Insbesondere ­
  handelte  es  sich  um  die  Prinzipienfrage,  ob  Zuschläge  zu
den  Staatssteuern  oder  selbständige  Gemeindesteuern  den  Vorzug
verdienen.  In  der  Gegenwart  hat  die  Streitfrage  wesentlich  an  Bedeutung ­
  verloren.  Kommt  es  doch  für  die  Beurteilung  einer  Steuer
weniger  auf  die  Form  als  auf  die  Sache  an.  Es  gilt  Gerechtes  zu
ersinnen  und  dabei  zu  erwägen,  wie  die  Steuer  bei  der  Verteilung
auf  die  Einzelnen  wirkt.  Nicht  deshalb  ist  eine  Steuer  schlecht  oder
gut,  weil  sie  in  Form  des  Zuschlages  zur  Staatssteuer  oder  als  selbständige ­
  Gemeindesteuer  erhoben  wird.
Die  Trennung  der  staatlichen  und  kommunalen  Steuerquellen  ist
von  hervorragenden  Finanzmännern  in  Italien  verteidigt  worden.
J )  Namentlich  Einaudi,  Studi  sugli  effetti  delle  imposte,  Torino,  1902.
2 )  Vgl.  Elora,  Manuale  della  soienza  delle  finanze,  1909,  S.  351  f.
8 j  Wegen  der  vielfach  hohen  Mieten  in  den  italienischen  Städten  hat  man
seit  einigen  Jahren  damit  begonnen,  Volkswohnungen  zu  schaffen.
            
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