57
festgelegte, Form der Aktuierung einer dem Einzelnen jeweils
vorgegebenen, aber in ihrer letzten Konkretisierung nur virtuell
bestehenden Ganzheit, deren Glieder durch ihn wird. — Kurz
gefaßt:
Tausch ist die letzte Verwirklichung einer dem
Einzelnen jeweils vorgegebenen Ganzheit*).
Werden nun, wie wir sahen, im Tausche die Wirtschaftsmittel
und zwar auch in Form von Kapitalien, Aktien, aus
dem einen Betrieb herausgenommen und in einen anderen
Betrieb hineingestellt, dann müssen auf diese Weise Warentausch,
Handel, Spekulationen, Arbitrage, Steuerzahlung,
Zinsenzahlung usw. (lauter Arten von Tausch) jeweils ganz
andere volkswirtschaftliche Vorgänge, ganz eigene Arten
der Herstellung von Verbindungen, des Erscheinens
höherer Ganzheiten bedeuten, trotzdem sie äußerlich
die Form von „Tausch" der Einzelnen oder „Kauf und
Verkauf" in bar oder Stundungsform haben, also scheinbar
nur Einzelnen zuzurechnen wären. Daß die Einzelnen allein
es sind, welche diesen Tausch zuletzt vollziehen, wird natürlich
auch von der universalistischen Auffassung nicht geleugnet, —
aber sie sind es gleichsam nur als Schauspieler, als, wenn auch
vielleicht aus dem Stegreif spielende, aber stets im G a n z e n
dichtende Spieler!; daß die Einzelnen für sich, als solche es
wären, die tauschten, das muß geleugnet werden.
Immer wieder kommen wir bei dem an, was sich schon eingangs
unserer Zergliederung ergab: die Einzelnen tauschen nicht
als solche, sondern als Träger wirtschaftlicher Gebilde, die hinter
ihnen stehen. Daß die Einzelnen diesen Tausch vollziehen, ist nur
eine äußere Erscheinungsweise gesamtvolkswirtschaftlicher Tat-*)
Dgl. auch oben S. 13 über den organischen Begriff des Verkehrs.
„Verkehr" und „Tausch" sind insofern einerlei, sofern jeder Verkehrsakt
als Tausch aufgefaßt werden kann. — S. ferner unten, 3. Abhandlung
S. 125 ff.