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werden dafür ihre ganze Kraft einsetzen, damit die Verteilung der angelieferten
Lebensmittel keinerlei Mißbräuchen unterliegt und erwartet die Unterstützung der
gesamten Bevölkerung bei dieser Aktion.
Die Reichskonferenz ist überzeugt, die Arbeiterschaft wird auch hier ihre
Pflicht voll und ganz erfüllen und alle Genossen und Genossinnen, die das Mandat
erhalten, werden sich der hohen Aufgabe bewußt sein, die sie zu erfüllen haben.
IV. Der Reichsoollzugöausschutz und die RcichswirtschaftSkommisfion-
Die Mitglieder des Vollzugsausschusses.
In den Vollzugsausschuß wurden gewählt:
für Wien: Friedrich Adler, Alois Bauer, Benisch, Danneberg.
Frey, Hoffman n, Janecek, Inner hu be r, Anton Pilz, Dr. S t e i n i tz
für Niederösterreich: Schönfeld, Mausberger, Fritz Löw, Stein
fest, Hautzinger, Eduard Linder;
für Oberösterreich: Straße r. Mehr (ein weiteres Mitglied wird später
bestellt);
für Steiermark: Leichin, Anton Pichler (ein weiteres Mitglied wird
später bestellt);
für Salzburg: E m m i n g e r;
für Kärnten: Neuhuber;
für Vorarlberg: Anton Linder.
Die Mitglieder der Reichswirtschaftskommission.
In die R e i ch s w i r t s ch a f t s k o m m i s s i o n wurden gewählt:
Für Wien: Janecek, Hafner, Andreas Klein, Metz und Pinzenz:
Nowak;
für Niederösterreich: Fritz Stark;
für Oberösterreich: B r u ck s ch l ö g l;
für Steiermark: Deisel;
für Salzburg: E m m i n g e r;
für Kärnten: N e u h u b e r;
für Vorarlberg: Anton Linder.
Die Mandate für Tirol werden in beiden Ausschüssen später besetzt werden..
6. Das Organisationsstatut der Arbeiterräte Deutsch
österreichs.
Beschlossen von der Zweiten Reichskonferenz der Arbeitcrräte Deutschösterreichs am.
3. Juli 1919.
I. Allgemeine Bestimmungen.
1. Die Arbeiterräte sind eine K l a s s e n o r g a n i s a t i o n des Prole
tariats. Sie sollen den Willen und die Macht der klassenbewußten Arbeiterschaft^
die in der Beseitigung der kapitalistischen Produktionsweise das Ziel und im Klassen
kampf das Mittel ihrer Emanzipation erkennt, verkörpern. Die Arbeiterräte sind
daher ein Instrument gemeinsamer Aktion des Proletariats allen
Richtungen innerhalb des Sozialismus.
Die durch die Produktion gegebene Formation der Arbeiterklasse in B e-
trieben und, wo diese nicht gegeben ist, ihre Ordnung nach Berufen bildet die
Grundlage des Aufbaues der Organisation der Arbeiterräte. Mitglied des Arbeiter
rates kann nur sein, wer durch den Willen der Arbeiterratswähler
hiezu berufen wurde. Ein Delegationsrecht in die Arbeiterräte besteht nur
für die Soldaten- und die sozialistischen Bauernräte, dagegen für keine anderen
Körperschaften.