Mcwes, Reichsinvalideriversicherung.
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Zinserträgnis bringt, auch Darlehen für gemeinnützige Zwecke künftig
nicht mehr unter 3Vs°/v bewilligt werden sollen.
Nicht unerwähnt soll übrigens bleiben, daß das Zinserträgnis bei den
einzelnen Versicherungsanstalten Unterschiede zwischen 3,35°/»
(Ostpreußen) und 3,79 °/o (Baden), und bei den Sonderkassen zwischen
3,41 °/o und 3,82°/» aufweist. Diese Unterschiede erklären sich in erster
Linie aus der sehr verschiedenen Art der Vermögensanlage und vor allem
der Wohlfahrtsdarlehen. die die einzelnen Anstalten je nach ihren
besonderen Wirtschaftsbedingungen und Bedürfnissen und bis zu einem
gewissen Grade auch nach den persönlichen Intentionen und der Über
zeugung der leitenden Persönlichkeiten pflegen.
Es erübrigt schließlich noch, einige nähere Angaben über die letzte
Gruppe der Vermögensanlagen zu machen: das sind die Aufwendungen
süc eigene Veranstaltungen (85 Mill. Mk.). Von dieser Summe ent
fällt der kleinere Teil mit 25 Millionen auf die Verwaltungsgebäude
der Anstalten; bei weitem der größere Teil (60 Millionen) ist in eigenen
Heilstätten, Jnvalidenheimen, Erholungsheimen und dergleichen angelegt
und dient fast ausschließlich den Heilverfahrenszwecken der betreffenden
Anstalten selbst.