Was bic Preise der inländischen Lebensmittel anlangt,
so war die staatliche PreisbeeinfluMng ein wesentlicher Faktor des
Systems der gebundenen Wirtschaft, insbesondere ans dem Ernährungs
gebiete, zugleich ihr schwächster, ihre partie lionteuse. Theoretisch war
der der gebundenen Wirtschaft innewohnende Gedanke Übernahme
der gesamten Produktion z» entsprechendem Preise und Verteilung —•
sicherlich richtig, angesichts des infolge der Blockade entstandenen Mist
verhältnisses von Anbot und Nachfrage auch sicherlich notwendig. Tie
öffentliche Meinung, die im Herbste 1914 durch die zunehmende
Teuerung der Brotfrüchte rasch beunruhigt war, verlangte damals sehr
energisch die sofortige Festsetzung der jetzt so verpönten Höchstpreise.
Aber die Aufgabe, angemessene Preise zu erstellen, war zu groß »nd kann
auf wirtschaftlichem Gebiete auch bei gewissenhaftester Erforschung der
Produktionskosten und aller sonstigen Elemente der Preisbildung
sicherlich nur unbefriedigend, wenn überhaupt, gelöst werden. Die
mangelnde Relation der Preise, die mangelnde Beachtung der
prodnktivnspolitischen Zusammenhänge, die starke Rücksichtnahme ans
soziale Interessen, gegen die unter dem Zwange der Verhältnisse oft
die wirtschaftlichen Interessen zurücktraten, trugen zur Verärgerung
des Landwirtes bei, ohne den Verbraucher zufriedenstellen zu können.
Daß diese zweifelhaft oft verfehlten Maßnahmen vielfach schädigend
auf die Produktion wirkten, ist (beispielsweise bei der Milchprvdnktionl
außer Zweifel und auch das Nachhinken der Höchstpreise hinter der
Entwicklung der Verhältnisse hat den Produktionsrückgang nicht zu
verhindern vermocht.
Alle Maßnahmen, die eine znm Teile künstliche Niederhaltung
der Preise bewirkten, konnten die zunehmende Teuerung und die preis-
steigenden Wirkungen der Inflation auf die inländischen Lebensmittel-
preise nicht verhindern. Man kann die Preispolitik für Lebensmittel
nicht ans einen Jsolierschemel stellen, luic überhaupt die Ernährungs
wirtschaft nicht isoliert betrachtet werden kann. Ein großer Teil der
heute bestehenden Höchst- und Richtpreise für inländische Produkte ist
unhaltbar »nd aufgehoben worden. Bestimmte Übernahmspreise (Höchst
preise) werden noch aufrechterhalten bei gewissen landwirtschaftlichen
Produkten, für die eine Kontingentpflicht, eine Ablieferungspflicht besteht,
zum Beispiel für Getreide.
Hier setzt nun wieder der Streit der Meinungen ein. Die
Freiheit der Preise und Aufhebung aller Preisschranken auch für
ablieferungspflichtige, staatlich bewirtschaftete Artikel wird als einziges