Object: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Der Aufwand hierfür belief sich 
bis zum 31. Dezember 1920 auf .............. 23,70 Millionen Ar. 
im Jahre 1921 auf vr r er Hre wa en e ee e 45,31 » x 
CE » 
» y 0 ek era ke O202 
vom 1. Januar bis 30. August 1924 auf........ 35,00 
» 1. September 1924 bis 15. April 1925 auf.. 13,50 
Die Wiederherstellung der Staatsbahnen hatte mit Zerstörungen von 1 100 km des Liniennetzes, 
400 km starken Beschädigungen, ferner mit Beschädigung von 69 Stellwerken und ähnl. und von 
350 Brücken und Tunnels zu rechnen. Nach Annexe VII zum Expose General des Budgets für 1925 sind 
diese Zerstörungen so gut wie vollkommen behoben und damit die Wiederaufbauarbeiten auf diesem 
Gebiete vollendet. Das trifft auch für den Lokomotivenbestand und den Wagenpark zu, die beide den 
Vorkriegsstand wieder erreicht haben. Auch die Betriebsanlagen, insbesondere die Anlagen zur Erzeugung 
elektrischer Kraft sind wiederhergestellt. 
Nicht weniger befriedigend ist der Zustand der Nebenbahnen; 2 100 km des Liniennetzes wurden während 
des Krieges zerstört oder beschädigt. Ferner 26 Brücken, 15 Bahnhofsanlagen und 59 Lagerhäuser usw. 
Die Wiederherstellungsarbeiten sind fast vollständig beendet. Der Lokomotiv- und Wagenpark ist auf 
den Friedensstand ergänzt. 
Innerhalb der Post- und Telegraphenverwaltung sind von 19 zerstörten Gebäuden 13 wieder- 
hergerichtet, 45 085 km Telegraphenlinien instand gesetzt, 55 700 Telephonanschlüsse ausgebessert worden. 
An Straßen und Wegen sind insgesamt 1500 km wiederhergestellt worden. Bei Waffenstillstand 
waren außerdem 600 km Wasserstraßen unbenutzbar, die ebenfalls fast völlig wieder instand gesetzt sind. 
Dasselbe gilt von den Häfen. 
Die Anzahl der beschädigten und zerstörten privaten Häuser beziffert sich nach An- 
yaben des Office des Reögions Devastees auf rund 100 000, wovon nach Verlautbarungen des belgischen Finanz- 
ministeriums 70 579 völlig zerstört und 11919 durch Beschädigungen unbewohnbar geworden sind. Der 
Wiederaufbau wurde teils durch die Privaten selbst, teils durch den Staat auf Grund entsprechender 
Verträge mit den Entschädigungsberechtigten bewirkt. Der Erfolg der Herstellungsarbeiten war folgender: 
durch Private durch den Staat Gesamt 
. Anzahl Wert Anzahl | Wert Anzahl | Wert 
Wiederhergestellt 2 HA LK 
der Gebäude der Gebäude der Gebäude 
| in Mill. a ' in Mill. z ‚in Mill. fr. 
bis zum 31. Dezember 1920. 4.....475 6 6.209 [17 3750 2699 | 83,54 8908 | 121,04 
im Jahre 19217. EEK 8825 | 36,29 4 538 229,86 13363 | 266,15 
im Jahre 1928 0 ARE re 3.956 | 92,20 2424 115,51 6380 207,71 
im Jahre 1929 er re Fer ame nen 2 260 15,01 987 71,09 ; 3247 86,10 
in. den ersten 8 Monaten 1924.22. 0444 1 1 7601 |" 20,00 423 30,00 1173 50,00 
Insgesamt..... 22 000 ] 201,00 11071 | 830,00 | 33071 | 731,00 
Zu der Zahl der Neubauten kommen noch etwa 44 000 Gebäude hinzu, die nur teilweise erneuert 
zu werden brauchten, so daß mit der Herrichtung von 77 073 Gebäuden bis zum 31. August 1924 gerechnet 
werden kann. Damit sind über drei Viertel aller Schäden an privaten Wohnhäusern behoben. 
An landwirtschaftlicher Nutzfläche waren 90000 ha durch Kriegsschäden zur Bestellung zu- 
nächst unbrauchbar gemacht, ausschließlich der Überschwemmungsgebiete, die verhältnismäßig leicht 
wieder zu kultivieren waren. Von den 90000 ha waren schon im Mai 1921 durch private Initiative 40000 ha, 
durch den Staat 17 000 ha wiederhergestellt. Spätere Angaben fehlen, doch ist damit zu rechnen, daß bis 
auf ganz geringe Reste bei Einbringung des Etats für 1925 die Ackerfläche wieder bebaut werden konnte. 
Der Viehbestand ist durch die deutschen Lieferungen auf Grund des Waffenstillstandsvertrages und des 
Vertrages von Versailles auf Friedensstand gebracht. 
Die Bilanz des Wiederaufbaues zu Beginn des Rechnungsjahres 1925 kann. daher folgendermaßen ge- 
zogen werden: Die Wiederherstellung der zerstörten oder beschädigten Grundlagen der volkswirtschaft- 
lichen Produktion ist bis auf geringe Reste vollendet. Zu lösen bleibt außer der Tilgung der Wiederaufbau- 
kredite und -anleihen in der Hauptsache die endgültige rechtliche Liquidation der Schadenersatzansprüche
	        
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