Object : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Die  Kampfmittel  des  wirtschaftlichen  Imperialismus.

Grade  der  Gebundenheit  her,  von  vorübergehender  Bindung  bis
zur  dauernden  Gefolgschaft.  Die  Abhängigkeit  ist  nicht  selten  eine  wechselseitige, ­
  weil  auch  der  Gläubigerstaat  ein  Interesse  an  der  Verzinsung  und
Amortisierung  im  Wege  des  wirtschaftlichen  Imperialismus  des  Schuldnerstaates ­
  haben  kann.  Es  war  die  Abhängigkeit  Rußlands  und  Frankreichs
infolge  der  Heranziehung  der  kleinen  französischen  Rentner  zum  wirtschaftlichen ­
  und  politischen  Imperialismus  eine  wechselseitige.
Dem  Anlagebedürfnisse  des  Kapitals  kommt  häufig  das  Kreditbedürfnis
von  Staatsoberhäuptern  und  Staaten  selbst  entgegen.  Der  Widerstand
des  Khediven  von  Ägypten,  Abbas  II.  Hilmi,  gegen  die  Ausbeutung
durch  das  französische  und  englische  Kapital  hat  schließlich  England  zur
Vertretung  seiner  Gläubigerinteressen  mit  Waffengewalt  veranlaßt.  Die
internationale  Finanzkontrolle  unter  der  Führung  Englands  und  Frankreichs ­
  war  der  Vorläufer  der  Besetzung  (1882),  die  schließlich  nach  dem
Interessenausgleich  von  1904  zum  Protektorate  Englands  über  Ägypten
(1914)  führte.  So  suchte  der  englische  Imperialismus  durch  die  Gewährung ­
  unbegrenzter  Anleihen  zu  doppelt  so  billigen  Bedingungen  als
sonst,  die  Kolonien  an  das  Mutterland  zu  binden;  er  suchte  selbständige
Staaten  wie  Argentinien  und  zerbröckelnde  Staaten  wie  China  abhängig
zu  erhalten.  Portugal  und  im  verminderten  Maße  auch  Spanien  stehen  in
Abhängigkeit  vom  englischen  Anleihemarkt.  Anleihen  wie  die  Englands
an  Persien  im  Jahre  1902  sind  ein  steter  Grund,  um  für  die  Verlängerung
oder  Erneuerung  des  Kredits  wirtschaftliche  oder  politische  Vorteile  zu
erlangen,  die  in  keinem  Verhältnisse  zum  Marktwerte  der  Anleihe  stehen.
Der  finanzielle  Beirat,  der  schließlich  zum  politischen  Herrscher  des  ausgebeuteten
  Landes  wird,  ist  ein  wirtschaftliches  Eroberungsmittel  allerersten ­
  Ranges  geworden.  Ein  Musterbeispiel  liefert  das  japanisch-koreanische ­
  Abkommen  über  die  finanziellen  und  diplomatischen  Beiräte  vom
22.  August  1904  (S  t  r  u  p  p,  Urkunden  2,  135).  Die  neuere  Methode,
derartige  wirtschaftliche  Eroberungen  sogar  in  Staatsverträgen
festzulegen,  hat  einen  näheren  Einblick  in  die  Technik  der  Expansion
durch  die  Anleihepolitik  gegeben.
Die  erobernde  Kraft  des  Leihkapitals  wird  durch  dessen  bankmäßige ­
  Verwertung  noch  gesteigert.  Dadurch,  daß  das  Leihkapital  die
Form  der  beliebig  vermehrbaren  und  vertauschbaren  Aktien  angenommen ­
  hat,  ist  es  in  die  Hände  der  Großbanken  geraten.  Diese  sind
zwar  nur  Verwalter  fremder  Kapitalien,  aber  sie  haben  ein  weit  über  die
Interessen  des  Eigentümers  hinausgehendes  eigenes  Interesse  an  den
aus  möglichst  häufigen  Umsätzen  sich  ergebenden  Gewinnen  (S  z  a  b  o,
Freihandel  16).  Dieser  sogenannte  „Effektenkapitalismus“
hat  zur  ständigen  Ausdehnung  der  Aktienbetriebe  durch  Kapitalserhöhungen ­
  oder  Neugründungen  und  schließlich  infolge  des  steigenden
Anlagebedürfnisses  dazu  geführt,  daß  das  in  den  großen  Banken  konzen ­
            
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