Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

DEUTSCHLAND.  —  Bayern  (Finanzen).

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langte  man  vermittelst  einseitiger  Festsetzung  des  Budgets  (und  Ersparung ­
  an  Strassen  etc.)  sehr  bedeutende  »Erübrigungen«,  welche  meistens
zu  Luxusbauten  verwendet  wurden.  Seitdem  haben  die  grossen  Ueberschüsse
  aufgehört.

SchuUl.  Dieselbe  entstand  grossentheils  durch  Ueberwälzen  der
Privatschulden  der  Kurfürsten  auf  die  Landescasse,  was  sich  die  im  17.
und  18.  Jahrhunderte  zu  einem  blossen  Scheininstitute  herabgekommene
Landesvertretung  stets  nach  einigem  Widerstreben  gefallen  Hess.  Zur
Deckung  ward  der  »Malzaufschlag«  eingeführt,  anfangs  in  geringem  Betrage. ­
  Auf  einigen  der  neu  erworbenen  Gebiete  lasteten  Schulden,  indess
  das  mit  überkommene  Activvermögen  (dabei  die  Güter  der  eingezogenen
  Klöster  grossentheils  verbraucht,  wohl  auch  Vieles  veruntreut
ward.  Anlehen  wurden  auf  Anlehen  gehäuft:

1501  3  Mill,  zu  0%  Lit.  A)
\‘t  -  -  4‘/t
1502  1  -  -  5
1804  %  -  -  5
—  1  —  —  5
ISOO  430,000  H.  zu  5%
1H08  4  Mill,  zu  (i“o  (Pit.  B]

1809  8'700,9O0  zu  5%  Zwangsanlehen)
r0OO,OO0  Liv.  toum.  Cassenbons
1810  25  Mill.  Fres,  für  die  Dotationen
Napoleon’s  in  Bayern.
-  1  "300,000  ñ
-  1’000,000  Fr.

Ungeachtet  dieser  Schuldanhäufung  gab  es  Millionen  von  Zinsrückständen ­
  ;  die  vom  laufenden  Dienste  betrugen  sogar  über  19  Mill.  Man
bezahlte  mit  bprocent.  Cassenanweisungen,  an  denen  aber  sogleich  20®/„
verloren  wurden.  In  der  Folge  sank  der  Curs  der  h%  Papiere  auf  59.
—  1812  Versuch  der  Emission  eines  Lotterieanlehens  von  12  Mill,  zu
4®/o  verzinslich,  und  von  G  Mill,  unverzinslich.  Da  dieser  Versuch  misslang, ­
  1813  abermals  Zwangsanlehen,  unter  Beibehaltung  des  Lotterieanlehens ­
  von  3  Mill,  zu  5%.  Am  1.  Oct.  1811  betrugen  die  anerkannten ­
  Schulden  1  1  8'239,G95  H.  ;  es  sollten  nun  jährlich  3'959,999  fl.  für
Verzinsung,  r559,000  für  Tilgung  verwendet  werden.  Wirklich  ward
selbst  während  des  russischen  Krieges  etwas  abbezahlt.  Ungemeine  Ausgaben ­
  erfolgten  1815,  da  Bayern  als  Grossmacht  aufzutreten  suchte.
Nach  den  Pariser  Friedensverträgen  erhielt  der  bayerische  Staat  l’état)
von  den  franz.  Dcfensionsgeldern  1  5,  von  den  Contributionsgeldern  25%
Mill.  Fr.  Allein  die  Verwendung  ist  nur  theilweise  bekannt,  da  die  Regierung ­
  später  jeden  Rechnungsnachweis  aus  der  vorconstitutionellen
Periode  verweigerte.  Rudhart  gab  an  (Protokoll  der  Abgeordneten  vom
4.  Oct.  1831),  König  Max  1.  habe  u.  a.  durch  Urkunde  vom  24.  Jan.
181G  hievon  2’409,009  fl.  an  die  Königin  und  seine  Töchter  verschenkt.
Dagegen  übernahmen  die  Kammern  noch  1822  955,000  fl.  Privatschulden ­
  des  nemlichen  Königs  auf  die  Staatscasse,  welche  Summe  er  von
Ludwig  dem  XVI.  geliehen  hatte.  Die  Verwendung  von  Staatsgeldern
für  das  s.  g.  »griechische  Anlehen«  erschien  vor  1849  niemals  in  den
veröffentlichten  Staatsrechnungen.  Der  Verfasser  dieses  Buches  brachte
als  Abgeordneter,  in  seinem  Vortrage  Namens  des  h  inanzausschusses
vom  5.  März  1849,  das  Verhältniss  zum  ersten  Male  an  die  Obffentlichkeit.
  Er  wies  eine  Forderung  des  Staates  an  den  von  der  Regierung  zurückgetretenen ­
  König  Ludwig  nach  im  Betrage  von  1  529,  333  fl.  Der
genannte  Fürst  fand  sich  darauf  veranlasst,  der  Staatscasse  diese  Summe
            
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