II. Akratie und Aristagie.
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Nietzsche Hai sich nie die Mühe genommen, genau zu
definieren, was er unter Macht versteht, weder prak
tisch noch theoretisch. Hier wird dagegen im Bereich
der „Macht" eines Willens über den anderen ein be
rechtigtes (ethisch wertvolles) von einem unberechtig
ten (ethisch zu verwerfenden) Moment unterschieden;
das Kratein ist böse, das Agein gut; auch der Art
der Wirkungsweise eines Willens kommt eine ethische
Qualität zu. Man kann auch die Form wählen: die
Wirkung durch Beispiel und Anführung ohne Gewalt
steht prinzipiell höher als Unterdrückung des fremden
Willens, die praktisch nur als notwendiges Übel bleibt.
Man kann aber auch den Gedanken geschichtlich fas
sen: mit steigender Kultur wird das Kratein immer
unnötiger; das Agein kann es niemals werden, so
lange eine Mehrzahl von Einzelwillen gemeinsame
Ziele zu lösen berufen ist. Die Entwicklung macht es
sogar in immer stärkerem Maße notwendig; praktisch
erleben wir das in der Verwirklichung sozialer Gedanken.
So hoch auch Rechte und Ansprüche der Ungebil
deten und Niedrigsten gestiegen sind, eine Führung
bedürfen sie doch-und gerade diese am meisten, weil
sic sich nicht selbst helfen können. Aber es kann als ein
soziales Ideal der Satz aufgestellt werden: alle ein
zelne Kratie ist aufzuheben; an ihre Stelle tritt aber
nicht die Erzielung eines phantastisch erträumten „Ge
samtwillens", sondern die Berücksichtigung und tun
lichste Ausgleichung aller vorhandenen Willen. Ein
konsequenter Akralist wird durch die Realität der
menschlichen Gesellschaft von selbst sozial.
Diese Verneinung muß nun logischerweise allen For
men einer Kratie gellen, die sich ergeben können; so