Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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dem Zeitungsgebührentarif entwickelt hat?) Für seine Ge 
staltung sind ganz andere Momente in Betracht gekommen?) 
so daß er sich ebensowenig wie irgend ein anderer der Post 
tarife mit dem Zeitungsgebührentarif vergleichen läßt. 
Schließlich ist noch zu erwähnen, daß bei den Reichs 
tagsberatungen über den Entwurf zum Zeitungsgebührentarif 
der Befürchtung Ausdruck gegeben wurde, die Berücksichtigung 
des Gewichts der Zeitungen in dem Tarif könnte zu einer 
Schädigung der deutschen Papierindustrie Anlaß geben; eS 
fei anzunehmen, daß die Zeitungen schlechteres Papier und 
kleineren Druck verwenden würden?) Diese Befürchtungen 
haben sich nicht erfüllt, weil Papier besserer Qualität leichter 
zu verarbeiten ist und weniger wiegt als gewöhnliches?) 
Außerdem ist ein Ausgleich für die Berechnung der Gewichts 
gebühr dadurch zustande gekommen, daß die Post bei Er 
mittelung dieser Gebühr so viel Kilogramm vom Gewicht 
Die Erhebung von Zeitungsbestellgeld wurde erst 1828 ange 
ordnet; es betrug jährlich für jedes Zeitungsexemplar 12 oder20Sgr., 
je nachdem die Zeitung wöchentlich 2 bis 3mal oder öfter eintraf 
(Poststatistik 1882 S. 76). 
2 ) Nach einer am Schlüsse der Reichstagsberatungen über die 
Postgesetznovelle von 1899 angenommenen Resolution sollte das Zeitungs 
bestellgeld möglichst bald neu geregelt und dabei auch das Zeitungs 
gewicht berücksichtigt werden (Stenogr. Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2876 
und Bd. V S. 3828). Der Staatssekretär von Podbielski verwarf die 
Berücksichtigung des Gewichts, weil die Schwankungen des Jahres 
gewichts von Jahr zu Jahr eine Neuregelung des Bestellgelds für jede 
Zeitung nötig machen und damit zu Belästigungen der Abonnenten 
führe» müßten. So wünschenswert es sei, bei der Versendung der 
Zeitungen das Gewicht in Betracht zu ziehen, so könne betreffs der 
Bestellgebühr nur die Häufigkeit des Erscheinens maßgebend sein; der 
Tarif arte sonst zu einer „Pfennigfuchserei" aus (a. a. O. Bd. IV 
S. 2878), er würde technisch und praktisch nicht zu überwindende 
Schwierigkeiten bereiten (a. a. O. Bd- V S. 3829). Dem Verlangen 
des Reichstags entsprechend ist im Jahre 1901 ein neuer Zeitungs 
bestellgeldtarif eingeführt worden (Z. BI. f. d. D. R. 1900 S. 435), 
der jedoch nur nach der Häufigkeit des Erscheinens abgestuft ist. 
3) Stenogr. Ber. 1898/00 Bd. II S. 1702 (Staatssekretär von 
Podbielski) und S. 1724 (Abg. Graf von Bernst orff); a. a. O. Bd. IV 
S. 2798 (Abg. Horn). 
4 ) Die Befürchtungen wurden schon bei den Reichstagsberatungen 
zurückgewiesen. Vgl. Stenogr. Ber. 1897/98 Bd. II S. 794 (Abg. 
Müller-Sagau); a. a. O. 1898/00 Bd. II S. 1717 (Abg. Hasse) und 
Bd. IV S. 2798 (Direktor ini Reichspostamt Kraetke).
	        
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