Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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jeder  Zeitung  unberücksichtigt  läßt,  als  die  Zeitung  Wochenausgaben ­
  usw.  hat. *  4 )
Nach  allem  sind  die  Bemängelungen,  die  sich  gegen  die
Berücksichtigung  des  Gewichtsfaktors  in  dem  Zeitungsgebührentarif ­
  richten,  nicht  stichhaltig.  Die  Schwierigkeiten,  die  das
Vorhandensein  des  Gewichtsfaktors  in  dem  Tarif  für  die
Praxis  verursacht,  hätten  wesentlich  verringert  werden  können
wenn  die  von  der  Regierung  in  der  Postgesetznovelle  von
1899  vorgesehene  Abrundung  der  Bruchteile  eines  Kilogramms
auf  ein  volles  Kilogramm  vom  Reichstag  genehmigt  worden
wäre.')  Das  Bestehen  solcher  Schwierigkeiten  allein  kann
jedoch  nachträglich  kein  Anlaß  sein,  den  für  eine  gerechte
Tarifbildung  maßgebenden  Gewichtsfaktor,  dessen  Berücksichtigung ­
  im  Reichstag  wiederholt  dringend  verlangt  und  zugesagt ­
  worden  ist,»)  aus  dem  Tarif  auszuschalten.ch
ß)  Höhe  der  Tarifsätze.  Da  die  ungünstige  finanzielle
Wirkung  des  Zeitungsgebührentarifs  nicht  auf  der  organischen
Gliederung  des  Tarifs  beruht,  muß  das  Defizit  —  soweit
tariftechnische  Gesichtspunkte  in  Frage  kommen  —  durch  unzureichende ­
  Bemessung  der  Tarifsätze  verursacht  sein.

i)  Vgl.  Schluß  des  §  2.
ch  Vgl.  S.  26  Aum.  3.
»)  Stenogr.  Ber.:  1893/94  Bd.  II  S.  1125  (Abg.  Bachem)!
1895/97  Bd.  I  S.  431  f.  und  S.  456  (Abg.  Schaedler)  sowie  S.  436
(Staatssekr.  von  Posadowsky-Wehncr);  1895/97  Bd.  VI  S.  4368
(Abg.  von  Leipziger),  S.  4386  /Abg.  Pachnicke);  1897/98  Bd.  II
S.  794  (Abg.  Müller-Sagan),  S.  798  (Staatssekr.  von  Podbiclski);
1898/00  Bd.  I  S.  615  (Kommiss.-Berichterstattcr  Paasche);  1898/00
II.  Anl.  Bd.  S.  999  (Begründung  der  Ges.-Novellc);  1898/00  Bd.  II
S.  1702  (Staatssekr.  von  Podbiclski),  S.  1706  (Abg.  Marcour),
S.  1709  f.  (Abg.  von  Waldow  und  Rertzenstein),  S.  1717  (Abg.  Hasses,
S.  1738  (Abg.  Oertcl);  1898/00  III.  Anl.  Bd.  S.  2133  (Kommissionsbericht); ­
  1898/00  Bd.  IV  S.  2797  (Staatssekr.  von  Podbiclski).
4 )  Schmidt  erkennt  zunächst  als  eine  der  notwendigen  Grundlagen ­
  für  die  Bemessung  der  Zeitungsgcbühr  auch  das  Gewicht  der
Zeitungen  an  (a.  a.  O.  S.  73).  Später  kommt  er  im  Hinblick  aus
die  Kompliziertheit  des  Zeitungsgebührentarifs  zu  dem  Ergebnis,  daß
es  zweckmäßig  erscheine,  „das  Gewicht  bei  der  Festsetzung  der  Postzeitungsgebühr ­
  ganz  außer  Betracht  zu  lassen"  (A.  a.  O.  S.  79.).
Aus  demselben  Grunde  ist  Ullrich,  der  sich  an  Schmidt  anlehnt,  dafür,
„daß  der  veränderliche  Faktor,  das  Gewicht,  aus  dem  Tarif  ganz  ausgeschaltet" ­
  werde  (a.  a.  O.  S.  102).
            
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