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Interessen dient, ist ihre „Postauflage" verhältnismäßig wenig
umfangreich. Der Hauptabsatz findet auf andere Weise als
unter Benutzung der Post statt. Eine eigentliche Schädigung
der Lokalpresse durch etwas höhere Zeitungsgebühren wäre
mithin im allgemeinen nicht zu befürchten gewesen.
Es hat sonach kein besonders triftiger Grund vorgelegen,
bei der letzten Reform des Zeitungstarifs das Gebührenprinzip
in der Weise anzuwenden, daß eine Kostendeckung nicht statt
finden kann. Nichtiger wäre es gewesen, das Reziprozitäts-
Prinzip mit der Maßgabe zu verwirklichen, wie es die
Postverwaltung nach jahrelangen sorgfältigen Erwägungen,
Berechnungen und Balanzierungen als zweckmäßig ermittelt
hatte. Das Reich hätte damit eine zwar geringe, aber dauernde
und jährlich steigende Mehreinnahme gehabt, ohne daß die
Volkswirtschaft darunter gelitten hätte. Schon im Interesse
der Steuerzahler wäre es angebracht gewesen, hierauf Rücksicht
zu nehmen.
b) Betriebstechnische Gesichtspunkte.
Im Anschuß an die Betrachtung der tariftechnischen
Gesichtspunkte, die die ungünstige finanzielle Wirkung des
Zeitungsgebührentarifs zur Folge haben könnten oder tatsächlich
verursachen, soll noch geprüft werden, ob das Defizit etwa
auch auf Umstände betriebstechnischer Art zurückzuführen ist
Zunächst fragt es sich, ob der Postzeitungsvertrieb
zweckmäßig eingerichtet, ob die Bemessung und Verwendung
des Personals und der sächlichen Betriebsmittel derart sind
daß die Forderung des ökonomischen Prinzips gewahrt
„daß mit dem mindest notwendigen Aufwande der höchst-
erreichbare Nutzeffekt erzielt wird. Denn erst die Befolgung
dieser Maxime niacht eine rein technische Leistung zu einer
ökonomischen"?)
Der Postzeitungsvertricb ist im allgemeinen mit den
gesamten sonstigen Verkehrsleistungen der Post so eng ver
schmolzen,^) daß eine Beurteilung der Zweckmäßigkeit seiner
1) Heidecker S. 91.
2) Vgl. Schluß des § 8.