Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Interessen  dient,  ist  ihre  „Postauflage"  verhältnismäßig  wenig
umfangreich.  Der  Hauptabsatz  findet  auf  andere  Weise  als
unter  Benutzung  der  Post  statt.  Eine  eigentliche  Schädigung
der  Lokalpresse  durch  etwas  höhere  Zeitungsgebühren  wäre
mithin  im  allgemeinen  nicht  zu  befürchten  gewesen.
Es  hat  sonach  kein  besonders  triftiger  Grund  vorgelegen,
bei  der  letzten  Reform  des  Zeitungstarifs  das  Gebührenprinzip
in  der  Weise  anzuwenden,  daß  eine  Kostendeckung  nicht  stattfinden ­
  kann.  Nichtiger  wäre  es  gewesen,  das  Reziprozitäts-Prinzip
  mit  der  Maßgabe  zu  verwirklichen,  wie  es  die
Postverwaltung  nach  jahrelangen  sorgfältigen  Erwägungen,
Berechnungen  und  Balanzierungen  als  zweckmäßig  ermittelt
hatte.  Das  Reich  hätte  damit  eine  zwar  geringe,  aber  dauernde
und  jährlich  steigende  Mehreinnahme  gehabt,  ohne  daß  die
Volkswirtschaft  darunter  gelitten  hätte.  Schon  im  Interesse
der  Steuerzahler  wäre  es  angebracht  gewesen,  hierauf  Rücksicht
zu  nehmen.
b)  Betriebstechnische  Gesichtspunkte.
Im  Anschuß  an  die  Betrachtung  der  tariftechnischen
Gesichtspunkte,  die  die  ungünstige  finanzielle  Wirkung  des
Zeitungsgebührentarifs  zur  Folge  haben  könnten  oder  tatsächlich
verursachen,  soll  noch  geprüft  werden,  ob  das  Defizit  etwa
auch  auf  Umstände  betriebstechnischer  Art  zurückzuführen  ist
Zunächst  fragt  es  sich,  ob  der  Postzeitungsvertrieb
zweckmäßig  eingerichtet,  ob  die  Bemessung  und  Verwendung
des  Personals  und  der  sächlichen  Betriebsmittel  derart  sind
daß  die  Forderung  des  ökonomischen  Prinzips  gewahrt
„daß  mit  dem  mindest  notwendigen  Aufwande  der  höchsterreichbare
  Nutzeffekt  erzielt  wird.  Denn  erst  die  Befolgung
dieser  Maxime  niacht  eine  rein  technische  Leistung  zu  einer
ökonomischen"?)
Der  Postzeitungsvertricb  ist  im  allgemeinen  mit  den
gesamten  sonstigen  Verkehrsleistungen  der  Post  so  eng  verschmolzen,^) ­
  daß  eine  Beurteilung  der  Zweckmäßigkeit  seiner
1)  Heidecker  S.  91.
2)  Vgl.  Schluß  des  §  8.
            
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