Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Organisation  usw.  im  einzelnen  unmöglich  erscheint.  Ohne
genaue  Kenntnis  aller  der  Umstände,  unter  denen  er  sich  bei
jeder  der  zahlreichen  Postanstalten  abwickelt,  kann  jene  Beurteilung ­
  nicht  erfolgen.  Es  ist  Aufgabe  der  inneren  Verwaltungs-Oekonomie
  und  Technik,  die  Frage  der  zweckmäßigen  Einrichtung
usw.  richtig  zu  lösen.  Dabei  ist  zu  berücksichtigen,  daß  der
Postverwaltung  als  Arbeitgeber  gewisse  Leistungen  in  der
Behandlung  und  Entlohnung  des  Personals  sowie  in  der
sozialpolitischen  Fürsorge  für  dieses  obliegen.  Unbeschadet
dieser  Leistungen  muß  die  Zuverlässigkeit  und  Sparsamkeit
der  Post  als  Gewähr  dafür  genommen  werden,  daß  der
Zeitungsvertrieb  mit  so  geringen  Kosten  durchgeführt  wird,
als  nur  irgend  möglich  ist.
Unrentabel  macht  den  Postzeitnngsvertrieb,  wie  die  Praxis
ergeben  hat,  das  bereits  kurz  erwähntes  Ueberweisungsverfahren
für  Verlegerexemplare,  bei  dem  der  Post  unter  Benutzung
von  Listen  beliebige  Mengen  von  Zeitnngsexemplaren  für
Bezieher,  die  die  Verleger  selbst  gewonnen  haben,  zur  Beförderung ­
  überwiesen  werden.  Dieses  Verfahren  wickelt  sich  nur
dann  verhältnismäßig  glatt,  ohne  besondere  Nebenarbeiten
und  Kosten  für  die  Post  ab,  wenn  die  Angaben  in  den  Listen
—  Name,  Wohnort  usw.  der  Bezieher  —  den  Tatsachen
entsprechen  und  wenn  die  Bezieher  wirklich  „gewonnen",  d.  h.
mit  der  Ueberweisung  der  Zeitungen  faktisch  einverstanden  sind.
Diese  Voraussetzungen  treffen  jedoch  häufig  nicht  zu.  Es  kommt
oft  vor,  daß  die  Listen  ungenaue  und  undeutliche  Angaben
enthalten,  weil  sie  z.  T.  auf  Grund  veralteter  Adreßbücher
oder  nicht  laufend  berichtigter  Verzeichnisse  und  von  vorübergehend ­
  angenommenem,  ungeübtem  und  uninteressiertem  Personal
ausgefertigt  werden.  Zahlreiche  Ueberweisungen  sind  für  die
Post  unausführbar,  da  die  Annahme  der  von  den  Verlegern
überwiesenen  Zeitungen  verweigert  wird  oder  weil  die  angeblich
„gewonnenen  Bezieher"  gestorben,  verzogen  oder  nicht  zu
ermitteln  sind.  Das  Vorkommen  solcher  Fälle  nötigt  die  Post
fortwährend  zu  Aufklärungen  der  Unrichtigkeiten  und  Irrtümer

i)  Vgl.  S.  87  Ilnm.  2.
            
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