Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Eigenkostendeckung  in  der  Weise  zu  erhöhen,  daß  sich  Leistung
und  Gegenleistung  beim  Postzeitungsvertrieb  entsprächen.
Hierfür  gäbe  es  verschiedene  Möglichkeiten.  Es  könnte  z.  Bdas
  Entgelt  für  die  Stationskosten,  d.  h.  die  Besorgungsgebühr, ­
  die  monatlich  2  Pf.  beträgt,  erhöht  werden.  Bis  zu
welchem  Grade  eine  Erhöhung  ohne  Härten  angängig  wäre
und  ob  sie  genügen  würde,  den  erstrebten  Zweck  zu  erreichen,
läßt  sich  ohne  weiteres  nicht  beurteilen.  Die  Erhöhungsquote
könnte  nur  berechnet  werden,  wenn  der  auf  die  Besorgungsgebühren ­
  entfallende  Teil  der  Gesamteinnahme  an  Zeitungsgebühren ­
  bekannt  wäre.  Hierfür  fehlt  es  an  jeglichem  Anhalt,
weil  die  Poststatistik  nichts  Näheres  über  die  einzelnen  Posten
ersehen  läßt,  aus  denen  sich  die  Einnahmen  an  Zeitungsgebühren ­
  zusammensetzen.  Aus  dem  gleichen  Grunde  sind  Abänderungsvorschläge ­
  für  die  Bemessung  des  Entgelts,  das
für  die  Streckenkosten  zu  erheben  ist,  d.  h.  für  die  Bemesfung
der  Gebühren,  die  sich  nach  der  Häufigkeit  des  Erscheinens
und  nach  dem  Jahresgewicht  der  Zeitungen  richten,  nicht
möglich.  Das  Wesentliche  der  ganzen  Frage  ist,  daß  eine
Neuordnung  der  Tarifsätze  nur  auf  dem  verhältnismäßig
schwierigen  Wege  der  gesetzlichen  Regelung  durchführbar  wäre.
Der  Postzeitungsgebührentarif  ist  einer  der  Posttarife,  deren
Regelung  allein  durch  ein  Gesetz,  nicht  im  Wege  der  bequemen
administrativen  Festsetzung  erfolgt.  Eine  Reform  wäre  deshalb
nicht  so  einfach  durchzuführen.  Die  langwierigen  Reichslagsverhandlungen ­
  über  den  letzten  Zeitungstarif  haben  bewiesen,
daß  die  Volksvertretung  gewissen  Tarifreformen  im  Sinne
der  Negierung  nicht  zugänglich  ist.  Bis  auf  weiteres  würden
Bemühungen,  die  Zeitungsgebühren  zu  erhöhen,  politisch  nicht
die  geringste  Aussicht  auf  Erfolg  haben.
Da  sonach  eine  vollständige  Beseitigung  des  Defizits
beim  Postzeitungsvertriebe  durch  eine  Tarisreform  vorläufig
nicht  möglich  erscheint,  ist  schließlich  noch  zu  prüfen,  ob
wenigstens  in  irgend  einer  Weise  auf  Einschränkung  des  Defizits ­
  hingewirkt  werden  könnte.  Das  finanzielle  Ergebnis
hängt  bei  staatlichen  Verkehrsleistungen  nicht  nur  von  den
            
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