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Eigenkostendeckung in der Weise zu erhöhen, daß sich Leistung
und Gegenleistung beim Postzeitungsvertrieb entsprächen.
Hierfür gäbe es verschiedene Möglichkeiten. Es könnte z. B-
das Entgelt für die Stationskosten, d. h. die Besorgungs
gebühr, die monatlich 2 Pf. beträgt, erhöht werden. Bis zu
welchem Grade eine Erhöhung ohne Härten angängig wäre
und ob sie genügen würde, den erstrebten Zweck zu erreichen,
läßt sich ohne weiteres nicht beurteilen. Die Erhöhungsquote
könnte nur berechnet werden, wenn der auf die Besorgungs
gebühren entfallende Teil der Gesamteinnahme an Zeitungs
gebühren bekannt wäre. Hierfür fehlt es an jeglichem Anhalt,
weil die Poststatistik nichts Näheres über die einzelnen Posten
ersehen läßt, aus denen sich die Einnahmen an Zeitungsge
bühren zusammensetzen. Aus dem gleichen Grunde sind Ab
änderungsvorschläge für die Bemessung des Entgelts, das
für die Streckenkosten zu erheben ist, d. h. für die Bemesfung
der Gebühren, die sich nach der Häufigkeit des Erscheinens
und nach dem Jahresgewicht der Zeitungen richten, nicht
möglich. Das Wesentliche der ganzen Frage ist, daß eine
Neuordnung der Tarifsätze nur auf dem verhältnismäßig
schwierigen Wege der gesetzlichen Regelung durchführbar wäre.
Der Postzeitungsgebührentarif ist einer der Posttarife, deren
Regelung allein durch ein Gesetz, nicht im Wege der bequemen
administrativen Festsetzung erfolgt. Eine Reform wäre deshalb
nicht so einfach durchzuführen. Die langwierigen Reichslags
verhandlungen über den letzten Zeitungstarif haben bewiesen,
daß die Volksvertretung gewissen Tarifreformen im Sinne
der Negierung nicht zugänglich ist. Bis auf weiteres würden
Bemühungen, die Zeitungsgebühren zu erhöhen, politisch nicht
die geringste Aussicht auf Erfolg haben.
Da sonach eine vollständige Beseitigung des Defizits
beim Postzeitungsvertriebe durch eine Tarisreform vorläufig
nicht möglich erscheint, ist schließlich noch zu prüfen, ob
wenigstens in irgend einer Weise auf Einschränkung des De
fizits hingewirkt werden könnte. Das finanzielle Ergebnis
hängt bei staatlichen Verkehrsleistungen nicht nur von den