Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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In  dieser  Hinsicht  ist  folgendes  zu  bemerken:  Die  Ausführung ­
  mehrerer  gleichartiger  Verkehrsleistungen  unter  Benutzung ­
  von  Listen,  wie  sie  bei  dem  Ueberweisungsverfahren
für  Verlegerexemplare  stattfindet,  ist  sonst  im  Postverkehr  nicht
üblich.  Wenn  z.  B.  eine  Tuchfabrik  an  80  bestimmte
Schneidermeister  eines  Orts  halbjährlich  je  ein  ganz  gleiches
Paket  Stoffmuster  abzusenden  pflegt,  oder  wenn  eine  Molkerei
regelmäßig  in  jeder  Woche  20  bestimmten  Kunden  in  einer
Stadt  je  ein  gleichartiges  Paket  Butter  zuschickt,  dann  muß
jedes  Paket  für  sich  behandelt  werden;  es  ist  jeder  Sendung
ein  Vegleitpapier,  eine  Paketadresse,  mitzugeben,  die  zur  speziellen ­
  weiteren  Behandlung  der  Sendung  dient.  Es  genügt
nicht,  der  Bestimmungspostanstalt  durch  Vermittelung  der
Aufgabepostanstalt  für  bestimmte  Zeitabschnitte  Listen  zu  übersenden, ­
  nach  denen  ein  für  alle  Mal  die  Verteilung  der  Pakete ­
  vorgenommen  werden  soll.  In  der  Praxis  wäre  ein
solches  Verfahren  nur  mit  Schwierigkeiten  und  besonderen
Kosten  durchführbar.
Bei  den  Zeitungsüberweisungen  der  Verleger  für  gewonnene ­
  Bezieher  ist  das  Listensystem  gestattet,  und  die  Post
trägt  alle  die  Nachteile,  die  sich  aus  diesem  summarischen
Verfahren  ergeben.  Sie  muß  u.  a.,  sobald  wegen  eines  in
den  Listen  aufgeführten  Exemplars  dem  Verleger  oder  einer
Dienststelle  Mitteilungen  zu  machen  sind,  wenn  z.  B.  die
Ueberweisung  unausführbar  ist  oder  eine  Weiterüberweisung
nötig  wird,  den  Weg  des  förmlichen  Schriftwechsels  beschreiten. ­
  In  Anbetracht  der  äußerst  zahlreichen  Ueberweisungen
ist  dieser  Schriftwechsel  recht  umfangreich.  Er  ließe  sich
wesentlich  einschränken  und  vereinfachen,  wenn  die  Verleger
angehalten  würden,  bei  jeder  Ueberweisung  ihrer  Zeitungen
eine  bestimmte  Menge  von  Formularen  —  etwa  in  Kartenform ­
  —  mit  abzugeben;  diese  Formulare  müßten  in  ihrem
Vordruck  alle  die  Fälle  berücksichtigen,  die  erfahrungsgemäß
der  Post  meistenteils  Anlaß  zu  besonderen  Mitteilungen  über
überwiesene  Zeitungen  an  die  Verleger  usw.  geben.  Die  Post
könnte  dann  diese  Formulare  während  der  Dauer  der
            
Waiting...

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