Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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durften  die  anderen  Berliner  Zeitungen  sich  mit  einer  Pauschsumme
  von  2  Talern  jährlich  für  jedes  Exemplar  absinden.
Eine  Ergänzung  erfuhr  der  Tarif  später  durch  einige  Sondervorschriften, ­
  die  im  Interesse  der  Orte  ohne  Buchhandlungen
und  zur  Erleichterung  des  Bezuges  von  Zeitungen,  die  am
Abonnemcntsorte  selbst  erschienen,  erlassen  wurden.  Danach
durfte  vom  Jahre  1826  ab  jedes  Postamt  die  Besorgung
bestimmter  wissenschaftlicher  Zeitschriften,  die  im  „Preiscvurant"
besonders  aufgeführt  waren,  gegen  Bezahlung  des  Sortimenterpreises ­
  vermitteln?)  Bestellungen  auf  diese  Zeitschriften
wurden  indessen  immer  nur  für  ein  ganzes  Jahr  angenommen,
auch  erfolgte  die  Besorgung  monatlich  höchstens  einmal  und
nur  mit  der  langsamen  Fahrpost.  Vom  Jahre  1835  ab
wurde  es  der  Post  gestattet,  auch  Bestellungen  auf  Zeitungen
entgegenzunehmen,  deren  Herausgabe  im  Bezirke  des  Postamts ­
  selbst  erfolgte.  Ein  Entgelt  für  die  Dienste  der  Post
war  im  ersten  Falle  nicht  zu  leisten;  im  zweiten  Falle  hatte
der  Verleger  der  Post  zunächst  nur  Rabatt  zu  gewähren,
vom  Jahre  1840  ab  jedoch  auch  Provision  in  Höhe  eines
Drittels  der  Sätze  für  den  Fernverkehr?)
Der  Tarif  von  1821  trat  im  Jahre  1848  außer  Kraft.
Vom  1.  Oktober  1848  ab  wurde  die  Provision  im  allgemeinen ­
  auf  25  °/ 0  des  Einkaufspreises  der  Zeitungen  festgesetzt, ­
  es  durfte  aber  zunächst  an  Provision  niemals  mehr
berechnet  werden,  als  wie  nach  dem  Tarif  von  1821  zu  erheben ­
  geivesen  wäre?)  Eine  Mindestgebühr  kam  dagegen  nur
für  den  Bezug  ausländischer  Zeitungen  in  Ansatz.  Sie  betrug
10  Sgr.  jährlich  für  jedes  Exemplar.  Für  den  Inlands-Verkehr
  unterblieb  eine  entsprechende  Anordnung.  Weitere
Neuerungen  im  Zeitungsprovisionsweseu  waren  die  Abschaffung
des  Rabatts,  die  Aufhebung  der  im  Jahre  1826  eingeführten
i)  Archiv  1884  S.  294.  -  Die  Post  befaßte  sich  schon  im  17.
und  18.  Jahrhundert  z.  T.  mit  öem  Bertrieb  von  Büchern  und  Kalendern ­
  (Archiv  1876  S.  669;  Archiv  1899  S.  648  f.).
a )  Archiv  1884  S.  294;  Poststatistik  1882  S.  73;  Hüttner  1847
VIII  S.  9.
8 )  Gesetz  1852,  Berlin  S.  162.
            
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