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durften die anderen Berliner Zeitungen sich mit einer Pauschsumme
von 2 Talern jährlich für jedes Exemplar absinden.
Eine Ergänzung erfuhr der Tarif später durch einige Sondervorschriften,
die im Interesse der Orte ohne Buchhandlungen
und zur Erleichterung des Bezuges von Zeitungen, die am
Abonnemcntsorte selbst erschienen, erlassen wurden. Danach
durfte vom Jahre 1826 ab jedes Postamt die Besorgung
bestimmter wissenschaftlicher Zeitschriften, die im „Preiscvurant"
besonders aufgeführt waren, gegen Bezahlung des Sortimenterpreises
vermitteln?) Bestellungen auf diese Zeitschriften
wurden indessen immer nur für ein ganzes Jahr angenommen,
auch erfolgte die Besorgung monatlich höchstens einmal und
nur mit der langsamen Fahrpost. Vom Jahre 1835 ab
wurde es der Post gestattet, auch Bestellungen auf Zeitungen
entgegenzunehmen, deren Herausgabe im Bezirke des Postamts
selbst erfolgte. Ein Entgelt für die Dienste der Post
war im ersten Falle nicht zu leisten; im zweiten Falle hatte
der Verleger der Post zunächst nur Rabatt zu gewähren,
vom Jahre 1840 ab jedoch auch Provision in Höhe eines
Drittels der Sätze für den Fernverkehr?)
Der Tarif von 1821 trat im Jahre 1848 außer Kraft.
Vom 1. Oktober 1848 ab wurde die Provision im allgemeinen
auf 25 °/ 0 des Einkaufspreises der Zeitungen festgesetzt,
es durfte aber zunächst an Provision niemals mehr
berechnet werden, als wie nach dem Tarif von 1821 zu erheben
geivesen wäre?) Eine Mindestgebühr kam dagegen nur
für den Bezug ausländischer Zeitungen in Ansatz. Sie betrug
10 Sgr. jährlich für jedes Exemplar. Für den Inlands-Verkehr
unterblieb eine entsprechende Anordnung. Weitere
Neuerungen im Zeitungsprovisionsweseu waren die Abschaffung
des Rabatts, die Aufhebung der im Jahre 1826 eingeführten
i) Archiv 1884 S. 294. - Die Post befaßte sich schon im 17.
und 18. Jahrhundert z. T. mit öem Bertrieb von Büchern und Kalendern
(Archiv 1876 S. 669; Archiv 1899 S. 648 f.).
a ) Archiv 1884 S. 294; Poststatistik 1882 S. 73; Hüttner 1847
VIII S. 9.
8 ) Gesetz 1852, Berlin S. 162.