Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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teilen.  Der  erste  Teil  enthält  die  Angaben  über  die  in  deutscher
Sprache  erscheinenden  »nd  zum  Postvertrieb  angemeldeten
Blätter,  der  zweite  Teil  umfaßt  die  fremdsprachigen  Zeitungen
und  Zeitschriften,  die  die  Post  vertreibt.  Die  Blätter  in
fremden  Sprachen  sind  nach  den  einzelnen  Sprachen  —
z.  Zt.  36  —  geordnet,  im  übrigen  erfolgt  die  Zusammenstellung ­
  der  Blätter  in  den  Listen  nur  in  alphabetischer
Reihenfolge.  Außer  dem  Titel  jedes  Blatts  geben  die  Preislisten ­
  noch  an:  Erscheinungsort,  Erscheinungsweise,  Bezugszeit, ­
  Jahresgewicht  und  Bezugspreis.Z  In  den  älteren  Jahrgängen ­
  der  Zeitungslisten  sind  die  „Provisionsgebühren"  besonders ­
  aufgeführt,  in  den  späteren  Listen  ergibt  sich  die  Höhe
der  Gebühren  aus  dem  Unterschied  der  Vermerke  über  Einkaufs- ­
  und  Bezugspreis  der  Blätter.  Die  neueren  Preislisten
lassen  die  Zeitungsgebühren  nicht  ohne  weiteres  erkennen;
die  Gebühren  müssen  jetzt  in  jedem  Fall  erst  auf  Grund  der
Angaben  über  die  Erscheinungsziffer  und  das  Jahresgewicht
der  Blätter  und  unter  Berücksichtigung  der  Besorgungsgebühr
von  jährlich  24  Pf.  berechnet  werden.
Volkswirtschaftlich  ist  die  Zeitungsgebühr  insofern  von
Bedeutung,  als  sie  bei  rein  lehrmüßiger  Betrachtung  einen
der  Produktiousfaktoren  bildet,  die  im  allgemeinen  für  die
Gestaltung  der  Post-Zeitungsbezugspreise  maßgebend  sind.
Treten  Aenderungen  in  der  Hohe  der  Zeitungsgebührcn  ein,
so  müßten  unter  sonst  gleichen  Umständen  entsprechende  Aenderungen ­
  der  Bezugspreise  vor  sich  gehen.  „Der  Verkehrsi)

  Die  Angaben  in  den  Zeitungslisten  sind  wiederholt  zu  statistischen ­
  Ermittelungen  verwendet  worden  (Archiv:  1878  S.  257  ff..
1879  S.  466  ff.,  1881  S.  289  ff.,  1891  S.  242,  1896  S.  183,  1913
S.  171).  Greifbare  Ergebnisse  für  die  Statistik  des  Zeitungswesens
lassen  sich  aus  diesen  Arbeiten  leider  nicht  gewinnen,  da  die  Zeitungs-Preislisten
  nur  die  zum  Postvertrieb  angemeldeten  Blätter  aufführen
und  sie  nicht  nach  Zeitungen  und  Zeitschriften  trennen.  Aus  den  Angaben ­
  über  die  Titel  und  die  Erscheinungsweise  der  Blätter  können  in
vielen  Fällen  ohne  sonstige  Feststellungen  keine  zuverlässigen  Schlüsse
über  die  Zugehörigkeit  der  Blätter  zu  den  einzelnen  Klassen  der
Zeitungen  und  Zeitschriften  gewonnen  werden  (Schacht  hat  diese  Methode
mit  angewendet,  um  Feststellungen  über  die  Verbreitung  der  Zeitungen
zu  ermöglichen  -  a.  a.  O.  S.  516).
            
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