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d) Ergebnis des Vergleichs über die Wirkungen
der verschiedenen Zeilungsgebührentarise.
Bei dem Uebergang vom Bogenzahl-Tarif zum Tarif
nach dem Einkaufspreis der Zeitungen haben die Zeitungs
gebühr und der Bezugspreis der Zeitungen zum größten Teil
wesentliche Ermäßigungen erfahren. Die Zeitungsgebühr ist
bei 96°/o, der Bezugspreis bei 92% der Zeitungen gesunken,
und zwar hat die Herabsetzung der Zeitungsgebühr allein
bei 72% der Blätter mehr als 50% betragen, während sich
die Verbilligung der Bezugspreise vorwiegend — bei 86°/« der
Blätter — zwischen 1 bis 50% bewegte.
Im Jahre 1848, in dem die Reform des Zeitungs
gebührentarifs erfolgte, und in den nächsten Jahren traten
wesentliche Neuerungen im Zeitungswesen ein, die für die
Zeitungen von großer Bedeutung waren. Besondere Wichtig
keit hatte die Aufhebung der Zensur im Frühjahr 1848.
Ferner fielen, wenigstens vorübergehend, die Zeitnngskautionen
fort?) In der Verfassungsurkunde vom 5. Dezember 1848ch
gewährte der Preußische Staat weitgehende Preßfreiheit.
Auf diese Erleichterungen folgten wieder Erschwernisse. Die
Kautionen kamen von neuem auf und erfuhren 1850 sogar
eine Erhöhung?)
Alle diese Neuerungen haben gleichzeitig auf die Gestaltung
der Preise für die Zeitungen eingewirkt, selbst schon dann,
sobald sie nur geplant waren. Es läßt sich deshalb nicht
im einzelnen genau nachweisen, inwiefern auch die im Jahre
1848 erfolgte Neuordnung des Zeitungsgebührentarifs, die
an und für sich die Möglichkeit schuf, den Bezug der Zeitungen
mit geringeren Kosten als vordem zu vermitteln, auf die
Verbilligung der Preise einen Einfluß ausgeübt hat.
Ges. über die Presse v. 17. März 1848 (G. S. 1848 S. 69).
2) Ges. v. 6. April 1848 (G. S. 1848 S. 87).
3) G. S. 1848 S. 375. Art. 24.
4 ) Kellen S. 71. Gesetz v. 5. Juni 1850 (G. S. 1850 S. 329).
Später folgten noch weitere gesetzliche Bestimmungen über Kautions-,
Konzession?- und Stempelwcsen (Ges. v. 12. Mai 1851 — G. S. 1851
S. 273. -, Ges. v. 2. Juni 1852 - G. S. 1852 S. 301 -).