II. Die Reichseisenbahngesellschafk
Mehrfache Aufgaben sind es, welche die Umgestaltung der Reichs
bahnverwaltung zu erfüllen hat. Einmal muß das Reich und feine
Organe (Präsident und Volksvertretung) eine wirksame Aufsicht über
das deutsche Verkehrswesen erhalten. Zum zweiten erfordert es die
Eigenart unseres staatlichen und wirtschaftlichen Lebens, daß den
Bundesstaaten und Landesteilen ein hinreichender Einfluß
auf die Verwaltung der Verkehrswege zur Wahrung der örtlichen Be
dürfnisse und Eigentümlichkeiten gesichert bleibt. Drittens muß der
Einfluß der V e r k e h r s i n t e r e f f e n t e n in ähnlicher Weife gewahrt
werden, wie das in den bundesstaatlichen Einzelverwaltungen zur Zeit
der Fall ist. Viertens liegt es im Rahmen unserer innerpolitischen
Entwicklung, dem großen Heer der Angestellten eine organische
Einwirkung auf die Verwaltung des Ganzen zu sichern. Endlich ist
bezüglich der Art der Geschäftsführung eine Forderung zu
stellen, die sich aus den Erfahrungen der Vergangenheit ergibt; nach
diesen Erfahrungen ist es unmöglich, weiter auch in Zukunft ein so
wichtiges Instrument der Volkswirtschaft in den starren Formen der
bureaukratischen Staatsverwaltung zu handhaben. Vielmehr wird bei der
Neuordnung kaufmännische Beweglichkeit anzustreben sein.
Aus diesem Grunde ist es nicht möglich, die Reichseisenbahnen etwa
in ähnlicher Form zu verwalten, wie es in Preußen seit der Verstaat
lichung der großen Privatbahnen geschehen ist, und etwa ein eigenes
Reichsministerium zu schaffen, dem eine ähnliche Aufgabe für das Reich
zufiele, wie sie das Preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten für
Preußen zu erfüllen hat. Dieser Weg liegt nahe, ist aber nicht gangbar.
Die preußische Staatseisenbahnverwaltung ist durchaus ein Glied
der preußischen Staatsverwaltung überhaupt und trägt demgemäß auch
in jeder Beziehung so spezifisch preußisches Gepräge, daß die Übertragung
dieses Verwaltungssystems auf eine Reichsverwaltung schon um des
willen kaum tunlich wäre.
Damit hängt eine innere Eigentümlichkeit und — um es gleich zu
sagen — Schwäche der preußischen Eisenbahnverwaltung zusammen.
Die Einordnung der preußischen Eisenbahnverwaltung in den Staats.
Haushalt hat ihr die freie wirtschaftliche Beweglichkeit
genommen, die ein Betriebs unter nehmen braucht.