Full text: Die Reichseisenbahnen

II. Die Reichseisenbahngesellschafk 
Mehrfache Aufgaben sind es, welche die Umgestaltung der Reichs 
bahnverwaltung zu erfüllen hat. Einmal muß das Reich und feine 
Organe (Präsident und Volksvertretung) eine wirksame Aufsicht über 
das deutsche Verkehrswesen erhalten. Zum zweiten erfordert es die 
Eigenart unseres staatlichen und wirtschaftlichen Lebens, daß den 
Bundesstaaten und Landesteilen ein hinreichender Einfluß 
auf die Verwaltung der Verkehrswege zur Wahrung der örtlichen Be 
dürfnisse und Eigentümlichkeiten gesichert bleibt. Drittens muß der 
Einfluß der V e r k e h r s i n t e r e f f e n t e n in ähnlicher Weife gewahrt 
werden, wie das in den bundesstaatlichen Einzelverwaltungen zur Zeit 
der Fall ist. Viertens liegt es im Rahmen unserer innerpolitischen 
Entwicklung, dem großen Heer der Angestellten eine organische 
Einwirkung auf die Verwaltung des Ganzen zu sichern. Endlich ist 
bezüglich der Art der Geschäftsführung eine Forderung zu 
stellen, die sich aus den Erfahrungen der Vergangenheit ergibt; nach 
diesen Erfahrungen ist es unmöglich, weiter auch in Zukunft ein so 
wichtiges Instrument der Volkswirtschaft in den starren Formen der 
bureaukratischen Staatsverwaltung zu handhaben. Vielmehr wird bei der 
Neuordnung kaufmännische Beweglichkeit anzustreben sein. 
Aus diesem Grunde ist es nicht möglich, die Reichseisenbahnen etwa 
in ähnlicher Form zu verwalten, wie es in Preußen seit der Verstaat 
lichung der großen Privatbahnen geschehen ist, und etwa ein eigenes 
Reichsministerium zu schaffen, dem eine ähnliche Aufgabe für das Reich 
zufiele, wie sie das Preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten für 
Preußen zu erfüllen hat. Dieser Weg liegt nahe, ist aber nicht gangbar. 
Die preußische Staatseisenbahnverwaltung ist durchaus ein Glied 
der preußischen Staatsverwaltung überhaupt und trägt demgemäß auch 
in jeder Beziehung so spezifisch preußisches Gepräge, daß die Übertragung 
dieses Verwaltungssystems auf eine Reichsverwaltung schon um des 
willen kaum tunlich wäre. 
Damit hängt eine innere Eigentümlichkeit und — um es gleich zu 
sagen — Schwäche der preußischen Eisenbahnverwaltung zusammen. 
Die Einordnung der preußischen Eisenbahnverwaltung in den Staats. 
Haushalt hat ihr die freie wirtschaftliche Beweglichkeit 
genommen, die ein Betriebs unter nehmen braucht.
	        
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