Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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waren sie in der Lage, ihre Preise stark zn ermäßigen. Es 
betrugen z. B. die Einkanfspreise der Generalanzeiger für die 
Post im Jahre 1900 vierteljährlich: 
bei 50/0 bis 40 Pf, bei 34°/« 81 bis 100 Pf. 
„ 15°/° 41 „ 60 „ 22% 101 „ 120 „ 
„ 17% 61 80 „ „ 7% 121 160 
Infolge dieser niedrigen Preise belief sich die prozentual 
davon abhängige Zeitungsgebühr nur auf 10 bis 40 Pf. 
vierteljährlich. Derartig mäßige Sätze machten es den Ge 
neralanzeigern äußerst leicht, nach allen Richtungen und auf 
jede Entfernung hin sich Absatzgebiete zu verschaffen. Es 
wurden, so weit es natürliche und wirtschaftliche Verhältnisse 
nur zuließen, schlummernde Verkehrsbedürfnisse erweckt und 
so Verkehrsvermehrungeu begünstigt, die immer reichere Jn- 
seratenerträge lieferten. Eine derartige mittelbare Vergünsti 
gung beim Postzeitungsvertrieb konnte anderen Blättern, 
deren Preise sich nicht so leicht auf ein Minimum herab 
setzen ließen, nicht zu teil werden. Aus diesem Grunde 
nahmen Abgeordnete usw. gelegentlich der Beratungen, die 
Ende der 1890 er Jahre im Reichstag über die Reform des 
Zeitungsgebührentarifs stattfanden, wiederholt, oft in 
scharfer Weise, gegen die Generalanzeiger Stellung?) Die 
Generalanzeiger wurden immer wieder als Schulbeispiel dafür 
angeführt, wie ungerecht und wirtschaftlich ungesund der Tarif 
nach dem Einkaufspreis der Zeitungen sei, der „Schmarotzer 
pflanzen gezeitigt" habe, „die zu beseitigen .. . eine allgemeine 
Aufgabe sei"?) 
In Wirklichkeit hat die Tarifreform die Generalanzeiger 
nicht „beseitigt". Es erschienen allerdings im Jahre 1902 
7% der Generalanzeiger des Jahres 1900 nicht mehr. 
Ebenso gut sind jedoch auch andere Blätter weggefallen. 
Hin und wieder mag wohl die Tarifänderung für die Eristenz- 
1) Steiwgr. Ber. 1899/00 Bd. II S. 1711 f. (Abg. Singer); 
S. 1730 f. (Abg. Fischbeck); a. a. O. Bd. IV S. 2799 (Abg. Dietz); 
S. 2812 f,' 2816, 2924 (Staatssckr. von Podbielski); S. 2925 . 
(Abg. Oertel). 
2 ) Steiwgr. Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2816.
	        
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