Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Zusammenfassung.

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1.  Durch  den  Wertunterschied  des  Vermögens  und  der  Schulden ­
  auf  dem  Schlußbilanz-Konto  und  in  der  Inventarbilanz:
K x  =  ZA'  —  ZP'
(Wegen  der  Zerlegung  des  Endkapitals  bei  Kapitalgesellschaften ­
  in  Einlage,  Zusatzkapital  und  Reingewinn  vgl.
II.  Band.)
2a.  Auf  dem  Kapital-Konto  durch  Zu-  oder  Abrechnung  des
Gesamterfolges  nach  Übertragung  des  Ergebnisses  der  Gewinn- ­
  und  Verlustrechnung:  K 1  =  K 0  ±  E.  (S.  104,  1.  Vorgang, ­
  Abänderung  2.  Vorgang.)
ß■  Auf  dem  Bilanz-Konto,  wenn  das  Stammkapital  unverändert ­
  bleibt:  ZA'  —  ZP'  +  K 0  +  E.
Die  beiden  Darstellungen  des  Kapitals  nach  1.  und  2a.
werden  mitunter  als  Gegensätze  angesprochen:  Die  erste  zeigt
das  tatsächliche  Kapital,  das  „Ist“-Kapital,  die  zweite  das  „berechnete“, ­
  das  „Soll-Kapital“ a ).  Diese  Anschauung  würde
n ur  bei  einer  vollständigen  Liquidierung  der  Unternehmung
durch  Versilberung  der  Bestände  zutreffen.  Die  zweite  „Berechnung“ ­
  stützt  sich  teilweise  auf  die  erste  —  vgl.  IVb)  —;
auch  diese  ist  eine  „Berechnung“,  denn  ein  „tatsächliches“
Kapital  existiert  nur  nach  der  Liquidation  (vgl.  S.  25).  Das
Kapital  ist,  von  diesem  Ausnahmefall  abgesehen,  stets  eine
Kechnungsgröße,  ein  „berechneter“  Wert.
Die  Scheidung  zwischen  „Soll“-  und  „Ist“-Kapital  entspringt ­
  übrigens  dem  von  diesen  Theoretikern  vertretenen  Verfahren, ­
  das  Sollkapital  zuerst  zu  „berechnen“,  indem  sie  die
Kapital-Ab-  oder  -Zunahme  durch  Gewinn-  und  Verlust-Konto
uachweisen.  Sie  schließen  die  Konten  zuerst  durch  Gewinn-  und
Verlust-Konto  und  dann  durch  Bilanz-Konto  ab,  ein  Vorgang,
der  wegen  der  Abhängigkeit  der  Erfolgsbilanz  von  der  Bewertung
der  Bestände  unlogisch  ist.  (Dagegen  wenden  sich  z.  B.  schon
Petler  1826,  auch  Jäger  1871.)  Allerdings  hat  dieses  Verfahren
1 )  Ochs,  Bilanz-Journal,  Köln  1840,  §  80:  das  Resultat  der  Gewinnend ­
  Verlust-Rechnung  gibt  den  jetzigen  Zustand  unseres  Vermögens  an,
wie  er  sein  soll;  das  Ergebnis  der  Besitzrechnung  —  gemeint  ist  das  Bilanz-Konto
  —  stellt  denselben  dar,  wie  er  wirklich  ist.  Ähnlich  Schiebe  (Lehrbuch ­
  der  Buchhaltung,  1836);  auch  Augspurs,  Sckaer  u.  a.  schließen  sich
dieser  Meinung  an.
            
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