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Absehiußmethoden.
Nach den gleichen Grundsätzen werden Wechsel- und Buchforderungen
behandelt, deren Eingang zweifelhaft geworden ist 1 );
die Abbuchung nach 1b geschieht auf ein Konto dubioso, Konto
zweifelhafter Schuldner (!), Konto dubioser Wechsel u. ä.
2. Wertsteigerungen von Vermögensbeständen, Konjunkturgewinne,
die noch nicht realisiert sind, Wertmehrungen „in sich“,
sollen zweckmäßig von realisierten Gewinnen getrennt und auf
einem Sonder-Konto verbucht werden (S. 102).
3. Mengenverluste (Schrott, a. a. 0. S. 297) können verschieden
Berücksichtigung finden:
a) durch Abschätzen und unmittelbare Verrechnung des Geldwertes
der Verluste („Manko“)
a) mit Gewinn- und Verlust-Konto (Debet) und dem betreffenden
Aktiv-Konto (Waren-, Rohstoff-Konto-Kredit),
ß) oder durch Übertragung auf die Debetseite eines Sonder-Kontos
(z. B. Kassa - Manko - Konto, Waren-Manko-Konto),
das durch Gewinn- und Verlust-Konto ausgeglichen
wird (Umweg).
b) Mittelbar durch Aufrechnung gegen den Gewinn oder Einrechnung
in den Verlust (Mengenverrechnung). Der buchmäßige
Sollbestand sollte a kg sein zu b Mark für 100 kg
berechnet, gäbe W Mark als Wert dieses Bestandes. Der
tatsächliche, der Istbestand nach der Inventur ist a—d kg,
zu b Mark für 100 kg gibt als wirklichen Wert des Lager-(a
— d)b
bestandes ^ = W', wobei natürlich W' < W. Der
(d • b\
Verlust I 100 j vermindert (mittelbar) den Gewinn, erhöht
(mittelbar) den Verlust auf dem betreffenden Konto,
d. h. er verschwindet als Verlustposten.
*
i) Gewöhnlich als zweifelhafte Forderungen bezeichnet, obgleich die
Forderung an sich rechtlich zweifellos besteht. Denn unbestrittene Forderungen
sind damit gemeint.