Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

114

Absehiußmethoden.

Nach  den  gleichen  Grundsätzen  werden  Wechsel-  und  Buchforderungen
  behandelt,  deren  Eingang  zweifelhaft  geworden  ist 1 );
die  Abbuchung  nach  1b  geschieht  auf  ein  Konto  dubioso,  Konto
zweifelhafter  Schuldner  (!),  Konto  dubioser  Wechsel  u.  ä.
2.  Wertsteigerungen  von  Vermögensbeständen,  Konjunkturgewinne, ­
  die  noch  nicht  realisiert  sind,  Wertmehrungen  „in  sich“,
sollen  zweckmäßig  von  realisierten  Gewinnen  getrennt  und  auf
einem  Sonder-Konto  verbucht  werden  (S.  102).
3.  Mengenverluste  (Schrott,  a.  a.  0.  S.  297)  können  verschieden ­
  Berücksichtigung  finden:
a)  durch  Abschätzen  und  unmittelbare  Verrechnung  des  Geldwertes ­
  der  Verluste  („Manko“)
a)  mit  Gewinn-  und  Verlust-Konto  (Debet)  und  dem  betreffenden ­
  Aktiv-Konto  (Waren-,  Rohstoff-Konto-Kredit),
ß)  oder  durch  Übertragung  auf  die  Debetseite  eines  Sonder-Kontos
  (z.  B.  Kassa  -  Manko  -  Konto,  Waren-Manko-Konto),
  das  durch  Gewinn-  und  Verlust-Konto  ausgeglichen ­
  wird  (Umweg).
b)  Mittelbar  durch  Aufrechnung  gegen  den  Gewinn  oder  Einrechnung ­
  in  den  Verlust  (Mengenverrechnung).  Der  buchmäßige ­
  Sollbestand  sollte  a  kg  sein  zu  b  Mark  für  100  kg
berechnet,  gäbe  W  Mark  als  Wert  dieses  Bestandes.  Der
tatsächliche,  der  Istbestand  nach  der  Inventur  ist  a—d  kg,
zu  b  Mark  für  100  kg  gibt  als  wirklichen  Wert  des  Lager-(a
  —  d)b
bestandes  ^  =  W',  wobei  natürlich  W'  <  W.  Der
(d  •  b\
Verlust  I  100  j  vermindert  (mittelbar)  den  Gewinn,  erhöht ­
  (mittelbar)  den  Verlust  auf  dem  betreffenden  Konto,
d.  h.  er  verschwindet  als  Verlustposten.
*
i)  Gewöhnlich  als  zweifelhafte  Forderungen  bezeichnet,  obgleich  die
Forderung  an  sich  rechtlich  zweifellos  besteht.  Denn  unbestrittene  Forderungen ­
  sind  damit  gemeint.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.