Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Buchhaltung und Recht, 
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Seite, auf der linken Blattseite stehen nur die Sollspalten, auf 
der rechten nur die Habenspalten 1 ); Soll- und Habenspalten 
werden getrennt wie folgt: 
Schema 2 ): 
Soll 
Haben 
Soll 
Haben 
f Ktkt.-Fo. 
Datum 
Vor 
gänge 
Debitoren- 
Konto 
Kreditoren- 
Konto 
Debitoreu- 
Konto 
Kreditoren- 
Konto 
Kasse 
Wechsel 
Bank 
Waren 
Skonto- u. 
Decort 
Handlungs 
kosten 
Verschiedene 
Konten 
Kasse 
Wechsel 
Bank 
Verschiedene 
Konten 
| 
8) Raumverschwendung in den Kontenspalten. 
21. Abschnitt. 
Buchhaltung und Recht. 
A. Privatrecht. 
I. Die B. 3 ) hat die in der Unternehmung sich abspielenden 
wirtschaftlichen Vorgänge so darzustellen, daß aus den Büchern 
nicht nur der Unternehmer selbst, sondern gegebenenfalls eine 
außerhalb des Betriebes stehende sachverständige dritte Person 
auch ohne Mithilfe des Unternehmers einen klaren Einblick in 
die wirtschaftliche Tätigkeit und in die Lage des Geschäftes 
gewinnen kann. Die wirtschaftlichen Leistungen der B. wurden 
an anderer Stelle dargestellt. (S. 3 ff., 79 ff.) 
1 ) Beigel, Allgemeines deutsches Buchführungsrecht I. S. 31. 
2 ) System „Rück“, Bücherfabrik Carl Lauser, Stuttgart. 
Gute Lehrbücher der Buchführung sind, außer den bereits genannten 
von Scubitz, (S. 54), Schiehe-Odermann (S. 194), Ziegler (S. 138), Reisch- 
Kreibig, Lang-Gehr (S. 132) noch: Schaer, Einfache und doppelte Buch 
führung, 5. Aufl., Berlin 1912; Schigut, Einführung in die Buchführung 
für Juristen, Wien, 1912; Braune, Praktische Anleitung zur einfachen und 
doppelten Buchführung, 7. Aufl., Leipzig (Hirt). Eigenartig und selbständig 
•n der Auffassung Praetzel, Die Rechnungsführung, Braunschweig 1912. 
s ) Die gesetzlichen Bestimmungen zusammengestellt bei Betzinger, 
Wie der Kaufmann Bücher führen muß. Leipzig 1907. Vgl. auch Otto, 
Die Verpflichtung zur kaufmännischen Buchführung. Dissertation, Breslau 
1912.
	        
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