Buchhaltung und Recht,
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Seite, auf der linken Blattseite stehen nur die Sollspalten, auf
der rechten nur die Habenspalten 1 ); Soll- und Habenspalten
werden getrennt wie folgt:
Schema 2 ):
Soll
Haben
Soll
Haben
f Ktkt.-Fo.
Datum
Vor
gänge
Debitoren-
Konto
Kreditoren-
Konto
Debitoreu-
Konto
Kreditoren-
Konto
Kasse
Wechsel
Bank
Waren
Skonto- u.
Decort
Handlungs
kosten
Verschiedene
Konten
Kasse
Wechsel
Bank
Verschiedene
Konten
|
8) Raumverschwendung in den Kontenspalten.
21. Abschnitt.
Buchhaltung und Recht.
A. Privatrecht.
I. Die B. 3 ) hat die in der Unternehmung sich abspielenden
wirtschaftlichen Vorgänge so darzustellen, daß aus den Büchern
nicht nur der Unternehmer selbst, sondern gegebenenfalls eine
außerhalb des Betriebes stehende sachverständige dritte Person
auch ohne Mithilfe des Unternehmers einen klaren Einblick in
die wirtschaftliche Tätigkeit und in die Lage des Geschäftes
gewinnen kann. Die wirtschaftlichen Leistungen der B. wurden
an anderer Stelle dargestellt. (S. 3 ff., 79 ff.)
1 ) Beigel, Allgemeines deutsches Buchführungsrecht I. S. 31.
2 ) System „Rück“, Bücherfabrik Carl Lauser, Stuttgart.
Gute Lehrbücher der Buchführung sind, außer den bereits genannten
von Scubitz, (S. 54), Schiehe-Odermann (S. 194), Ziegler (S. 138), Reisch-
Kreibig, Lang-Gehr (S. 132) noch: Schaer, Einfache und doppelte Buch
führung, 5. Aufl., Berlin 1912; Schigut, Einführung in die Buchführung
für Juristen, Wien, 1912; Braune, Praktische Anleitung zur einfachen und
doppelten Buchführung, 7. Aufl., Leipzig (Hirt). Eigenartig und selbständig
•n der Auffassung Praetzel, Die Rechnungsführung, Braunschweig 1912.
s ) Die gesetzlichen Bestimmungen zusammengestellt bei Betzinger,
Wie der Kaufmann Bücher führen muß. Leipzig 1907. Vgl. auch Otto,
Die Verpflichtung zur kaufmännischen Buchführung. Dissertation, Breslau
1912.