Warenhandel für eigene Rechnung.
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Zentrale ein Konto „Filiale in “, welches das anfängliche
Kapital der Filiale und den Geschäftsverkehr mit ihr verrechnet.
Oder man errichtet ein „Filialkapital-Konto“ für das Rein
vermögen der Filiale bei Beginn des Jahres und ein „Konto
korrent-Konto Filiale“ für die laufende Verrechnung mit der
Filiale, d. h. für die ihr im Laufe des Jahres übergebenen bzw.
für zurückerhaltene Vermögensteile. Der Saldo des Kapital-
und des Kontokorrent-Kontos bildet dann das Reinvermögen
der Filiale. In den Büchern des Zweiggeschäftes erscheinen
dann „Zentrale Kapital-Konto“, „Zentrale Kontokorrent-Konto“
(vgl. Bankbuchhaltung, Beispiel: Inkassobank).
b) Die an sich selbständige Filiale wird durch die Bücher
der Zentrale kontrolliert. Außerhalb der Gesamtbuchführung
des Hauptgeschäftes wird für jedes Zweiggeschäft eine Sonder
buchführung eingeführt. Die Filiale muß ihre B. (Kasse, Memo
rial) in Abschrift behufs Übertragung in die Kontrollbuchführung
der Zentrale einsenden.
c) Die Rechnungsführung der unselbständigen Filiale ist
mit jener des Hauptgeschäftes organisch verbunden. Neben
dem Kassen-Konto, dem Waren-Konto, Unkosten-Konto usw.
der Zentrale wird ein Filialkassen-Konto, Waren-Konto Filiale,
Unkosten-Konto Filiale usw. geführt. Theoretisch ist zu fordern,
daß die Einrichtung der Buchführung mit dem Zweiggeschäft
die Berechnung der Rentabilität und des Umsatzes für die ein
zelnen Verkaufsstellen ermögliche. In der Vermögensbilanz *}
der Zentrale können die Bestände des Zweiggeschäftes
a) getrennt von denen der Zentrale 2 ),
ß) oder vermischt 3 ) und ohne Unterscheidung aufgeführt
werden. Oder
J ) Vgl. II. Band, Hypothekenbanken.
2 ) Z. B. Kassen-Konto: Hauptgeschäft M
Filiale 1 , ....
Filiale 2 „ ....
3 ) Man findet auch die Vermengung durch Übertragungsbuchungen
Waren-Konto an Waren-Konto-Filiale 1 M.
an Waren-Konto-Filiale 2 M. ...
Der Wert des Schlußbestandes geht dann in einer Ziffer auf Schluß
bilanz-Konto über.