Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Warenhandel  für  eigene  Rechnung.

c)  Verkaufsprovision  und  Umsatzprämien  an  Wiederverkäufer ­
  und  Verkaufsvermittler  (Agenten,  Kommissionäre)  werden ­
  einem  Sonder-Konto,  dem  Provisions-Konto,  belastet.
d)  Fracht-  und  Zollkosten  bei  frachtfreier  Ablieferung  des
Abnehmers:  Verrechnung  auf  Waren-Konto  oder  Warenspesen-Konto.

Im  allgemeinen  empfiehlt  es  sich,  die  Kosten  des  Absatzes
tunlichst  nach  der  Art  und  Weise  des  Absatzes  selbst  zu  trennen.
C.  Besondere  Fälle  im  Warengeschäft:
1.  Inkasso  des  Reisenden  und  Agenten 1 )  (vgl.  §§  55,  86
HGB.).
Einziehung  Reise-(Agenten-)Inkasso-Konto.  Ablieferung
1.  Debitoren-Konto:  Zahlungen  2.  Kasse,  Bankgiro-Konto:
der  Kunden  an  Reisende  Wertsendungen,  Einzahlunund
  Agenten  2480  gen  des  Reisenden  2300
3.  Umbuchungen  auf  Gehälter-Konto,
  Reisekosten-Konto,
Waren-Konto  für  Gegenrechnungen ­
  des  Reisenden,
für  Gehalt,  Tagegelder  usw.,
Preisnachlässe  an  Kunden..  180
Wir  trennen  Reisekosten-Konto  (siehe  oben)  und  Reise-Inkasso-Konto;
  doch  findet  man  auch  beide  Rechnungen  vereinigt ­
  2 ).
2.  Zweiggeschäfte  3  *  S. ).  a)  ln  den  Büchern  der  Zentrale:  Hinsichtlich ­
  der  Buchführung  können  solche  Geschäfte  selbständig
sein  oder  nicht.
a)  Eine  selbständige,  von  der  Zentrale  unabhängige  B.  nach
einfachem  oder  doppeltem  System  erfordert  in  den  Büchern  der
x )  Siehe  Z.  f.  B.  1897,  1905.  Auch  Frommer,  Verbuchungen  und  Korrespondenz ­
  im  Verkehr  mit  dem  Reisenden,  Linz  1905.
2 )  Eine  solche  Funktion  des  „Reise-Kontos“  zeigen  Reisch-Kreibig  I,
S.  129.  Sie  belasten  Reise-Konto  für  Vor-  und  Nachschüsse  an  den  Reisenden, ­
  Inkassi,  erkennen  es  für  Wertsendungen,  Gehalt,  Provisionen,  Tagegelder. ­

3 )  Eine  gute  Darstellung  bringen  Reisch-Kreibig  I,  S.  126,  265  If.  II,
193  ff.  Auch  Augspurg  behandelt  das  Zweiggeschäft  in  seiner  buchmäßigen
Verrechnung  ausführlicher  (§§  164,  275  344/5,  347).  Vgl.  auch  Sterns
Lexikon  S.  665,  300.  Scubitz,  Doppelte  Buchführung;  3.  Auf!.,  Leipzig
1902,  S.  211  ff.  Wiernik,  Depositenkasse.  Berlin  1912.
            
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