Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Banknoten, Girozahlung. 
B anknoten- Konto. 
1. Kassen-Konto'. 
In Betrieb gegebene, teils im Un 
lauf, teils in den eigenen Kassen 
befindliche Noten. 
4. Bilanz; Vortrag. 
2. Kassen-Konto: 
Aus dem Verkehr gezogene, be 
schmutzte, beschädigte und ver 
nichtete Noten. 
3. Schlußbilanz (Passiva): Umlau 
fende Noten. 
Ergänzende Konten sind Notensteuer-Konto, Notenanferti- 
gungs-Konto (Kosten für neue Banknoten). Die Gliederung des 
Banknotenumlaufs nach dem Nennwert der einzelnen Stücke 
wird statistischen Nebenaufzeichnungen überwiesen. 
Die von der Bank ausgegebenen Kassenscheine werden einem 
Konto eigener Kassenscheine, Bankscheinkapital-Konto, kreditiert, 
die eingelösten Scheine debitiert. Die am Tage der Einlösung 
fälligen und ausgezahlten Zinsen sind als Verluste dem Kassa 
scheinzinsen-Konto zu belasten. 
D. Giro- und Clearing-(Abrechnungs-)Verkehr. 
Die Girozahlung (vgl. S. 193) setzt drei Beteiligte voraus; 
Schuldner, Gläubiger und deren gemeinsamen Schuldner, eine 
Rank; sie ist eine auf buchhalterischem Wege durch Umbuchung 
von einem Konto auf ein anderes in den Büchern der Bank be 
wirkte Zahlung. Im wesentlichen versteht man unter Girozahlung 
das auftragmäßige Zu- und Abschreiben eines Geldbetrages auf 
den Rechnungen bei einem gemeinsamen Schuldner auf Grund 
eines Guthabens des Auftraggebers (im Hamburger Überweisungs 
verkehr sind Überdispositionen nach Vereinbarung zulässig)- 
Beispielsweise gibt A seiner Bank den Auftrag, dem Konto des 
ß 1000 zu vergüten; 
In den Büchern der Bank: 
Giro-Konto A: Giro-Konto B: 
Guthaben 8000 Guthaben 2450 
-f- Abschreibung 1000 -f Zuschreibung 1000 
Guthaben.... 7000 
Guthaben.. 3450 
Wegen der Verbuchung des Kontoinhabers vgl. „Zahlungs 
verkehr“, S. 193. Größere Bankinstitute verrechnen den Giro 
verkehr mit der Reichsbank in einem besonderen Giro-Memorial 
in nachstehender Form;
	        
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