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Banknoten, Girozahlung.
B anknoten- Konto.
1. Kassen-Konto'.
In Betrieb gegebene, teils im Un
lauf, teils in den eigenen Kassen
befindliche Noten.
4. Bilanz; Vortrag.
2. Kassen-Konto:
Aus dem Verkehr gezogene, be
schmutzte, beschädigte und ver
nichtete Noten.
3. Schlußbilanz (Passiva): Umlau
fende Noten.
Ergänzende Konten sind Notensteuer-Konto, Notenanferti-
gungs-Konto (Kosten für neue Banknoten). Die Gliederung des
Banknotenumlaufs nach dem Nennwert der einzelnen Stücke
wird statistischen Nebenaufzeichnungen überwiesen.
Die von der Bank ausgegebenen Kassenscheine werden einem
Konto eigener Kassenscheine, Bankscheinkapital-Konto, kreditiert,
die eingelösten Scheine debitiert. Die am Tage der Einlösung
fälligen und ausgezahlten Zinsen sind als Verluste dem Kassa
scheinzinsen-Konto zu belasten.
D. Giro- und Clearing-(Abrechnungs-)Verkehr.
Die Girozahlung (vgl. S. 193) setzt drei Beteiligte voraus;
Schuldner, Gläubiger und deren gemeinsamen Schuldner, eine
Rank; sie ist eine auf buchhalterischem Wege durch Umbuchung
von einem Konto auf ein anderes in den Büchern der Bank be
wirkte Zahlung. Im wesentlichen versteht man unter Girozahlung
das auftragmäßige Zu- und Abschreiben eines Geldbetrages auf
den Rechnungen bei einem gemeinsamen Schuldner auf Grund
eines Guthabens des Auftraggebers (im Hamburger Überweisungs
verkehr sind Überdispositionen nach Vereinbarung zulässig)-
Beispielsweise gibt A seiner Bank den Auftrag, dem Konto des
ß 1000 zu vergüten;
In den Büchern der Bank:
Giro-Konto A: Giro-Konto B:
Guthaben 8000 Guthaben 2450
-f- Abschreibung 1000 -f Zuschreibung 1000
Guthaben.... 7000
Guthaben.. 3450
Wegen der Verbuchung des Kontoinhabers vgl. „Zahlungs
verkehr“, S. 193. Größere Bankinstitute verrechnen den Giro
verkehr mit der Reichsbank in einem besonderen Giro-Memorial
in nachstehender Form;