Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Report-Effekten.

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nähme  können  die  Verbuchungen  Ende  Oktober  und  November

sich  wie  folgt  gestalten:
Beispiel-.  K  gibt  10/m  Aktien  zu  186  %  an  B  hinein,  die  er
zu  184  %  von  V  gekauft  hatte;  K  erhält  von  V  eine  Vergütung
von  2  %  =  200,—  ;  der  Rückkauf  von  B  erfolgt  zu  186%  %,
der  Verkauf  an  C  zu  185  %,  so  daß  B  nicht  an  F,  sondern  durch
Überweisung  an  C  liefert,  dem  (186%—185%)  1%%  von  K
vergütet  werden.  K  bucht:
Stücke-Konto.

1.  Report-Konto:
Hineingabe  18  600
3.  Kassen-Konto:  Vergütung
an  C  125
18  725
Gewinn  100

la.  Kassen-Konto:  Differenzzahlung ­
  von  V  200
2.  Report-Konto:  Rücklieferung ­
  18  625
18  825

Report-Konto.
2.  Stücke-Konto:  Rückliefe-  1.  Stücke-Konto  18  600
rung  an  C  durch  B  18  625  3.  Reportgeld  =  Verlust....  25
Der  Gestehungspreis  der  Aktien  für  K  ist:  184%  %,  Verkauf ­
  185  %;  der  Gewinn  des  Stücke-Kontos  wird  durch  den
Verlust  auf  Report-Konto  berichtigt  (M.  75,  —  ).  Zinsen  sind
Rur  bei  Aniagepapieren  zu  berücksichtigen.
III.  !)  Angenommen,  ein  mit  5  %  verzinsliches  Wertpapier
(Kupon  März-Sept.)  notiert  101  %  (Liqu.-Kurs);  es  wird  per
Rlt.  Juli  gekauft,  bis  Ende  August  mit  4  %  Geldzinsen  reportiert.
Berechnung  d.  Deport:  Liqu.-Kurs  101,—
+  5  %  Stückzinsen  vom  1.  3.  (5  Mon.)  2 1 j 12
Darlehen"  M.  103  V 12  zu  4  %  =  M.  4,12%
durch  Effektenzinsen  sind  gedeckt  „  5,—
Somit  hat  der  Hereinnehmer  B  dem  K  zu  vergüten  M.  0,87%
d.  i.  für  1  Monat  =  Deport  (d.  i.  Kursabschlag)  M.  0,07  / 3 %
(=  7  cents).

M  Seit  1.  Januar  1913  entfällt  bei  Aktien  die  Anrechnung  von^{4%)
ßörsenzinsen.  Die  Reportierung  der  Akt.en  kann  nur^no^^  Geldzjnsen
erfolgen.  Sind  bei  der  Reportierung  verzinslicher  r.  .
höher  als  die  Stückezinsen,  entsteht  ein  Kursaufsc  ag  (  -
deren  Fall  ein  Kursabschlag  =  Deport.
            
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