Das Kapital,
25
hältnissen vielleicht ein größeres oder geringeres Kapital heraus-
zurechnen imstande sein. Das tatsächliche Kapital einer Unter
nehmung ergibt sich nur nach beendeter Liquidation.
Wenn ein Kaufmann bei einem Bestand an Vermögen von
180 und Schulden 80 sagt, er habe ein „Kapital“ von 100 im
Geschäft stecken, so heißt dies: Zur Deckung der Schulden sind
Vermögensgegenstände im Rechnungswerte von 180 zur Ver
fügung; der rechnungsmäßige Überschuß ist 100, d. i. der Anteil
des Unternehmers am Gesamtvermögen. Diese Rechnung hat
nur für normale Fälle Geltung. In anormalen Fällen (Konkurs,
Liquidation, Auseinandersetzung, Umwandlung) wird sie ver
ändert.
In Ausnahmefällen ist das eigene Kapital ein selbständiger
Vermögenskomplex, nicht nur eine Rechnungsgröße: wenn der
Unternehmer das Geschäft ausschließlich mit eigenen Mitteln
gründet oder betreibt (vgl. S. 14, 20).
Das eigene Kapital ist seiner zeitlichen Entstehung nach
Stamm-, Grund- oder An/angskapital und Zusatekapital.
Kapital wird durch Leistungen des Unternehmers (Fälle
unter a) und durch Leistungen des Betriebes (b) gebildet,
ä) 1. Kapital wird zunächst durch die Leistungen des Eigen
tümers bei der Gründung der Unternehmung gebildet: Ein
lage, Einzahlungen und andere Leistungen des Inhabers,
der Gesellschafter, der Aktionäre, der Genossenschafter,
u) 2. In der Folgezeit kann das Kapital erhöht werden durch
Einschüsse, durch neue Kapitaleinlagen, bei kollektiven
Unternehmungen durch Erhöhung des Gesellschaftskapitals,
u) 3. Bei der Änderung der Betriebsform handelt es sich fast
regelmäßig um eine Kapitalerhöhung, um die Zuführung
neuer eigener Mittel durch Erweiterung der am Kapital
beteiligten Personenzahl. Beispiele: Umwandlung einer
Einzel- in eine Kollektivwirtschaft, Änderung der Rechts
form einer Kollektivunternehmung (offene Gesellschaft in
A.-G., in G. m. b. H.).
b) Die Kapitalbildung erfolgt durch Leistungen des Betriebes,
d. h. durch Gewinn, eine Kapitalvermehrung durch Ansamm
lung oder Zurückhaltung von Teilen des Reingewinns. Es
wird ein Teil des Reinertrages der Unternehmung vom Ver-