Die Bilanz.
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Die Anordnung in der Aufzählung der Vermögens- und
Schuldenteile in Inventar und Bilanz ist durch keine gesetzliche
oder traditionelle Vorschrift gebunden, sie ist willkürlich. Man
kann die Vermögensteile nach dem Grade der Flüssigkeit anordnen
(d. h. mit dem Bargeld, dem Giroguthaben, beginnen und
mit dem immobilen Vermögen schließen) und danach die Verbindlichkeiten
nach dem Grade ihrer Deckungsdringlichkeit anreihen
(Wechselschulden, Buch- und Hypothekarschulden). Oder
man systematisiert die Aufzählung nach der Zweckbestimmung
des Vermögens, beginnt mit dem Anlagevermögen, reiht die Teile
des Betriebsvermögens an und zählt dementsprechend zunächst
die Anlageschulden, dann die Betriebsschulden auf.
Übersicht über die Betriebsmittel und die Finanzierung der
Aktivseite Unternehmung. Passivseite
I. Schulden, d. i. Leih- oder
Kreditkapital, fremde Mittel:
ot) langfristige: Anleihe- und
Grundschulden.
ß) kurzfristige: Buch-, Wechselund
Darlehnsschulden.
II. Eigene Mittel — eigenes Kapital;
«) Stammkapital 1 8 etrennt 0< | er
ß) Zusatzkapital Posten
dargestellt
die Kapitalbeschaffung, Kapitalquellen.
Die Betriebsmittel der Unternehmung
= Vermögensteile;
tu) Gebrauchs- oder Anlagevermögen
(stabiles, fixes, stehendes abnutzbares
Kapital im volkswirtschaftlichen
Sinn), d. s. Vermögensteile,
die bestimmungsmäßig der
Unternehmung dauernd erhalten
bleiben sollen. Sie sollen dem Betrieb
durch Benutzung in unveränderter
Gestalt wiederholten Gebrauch ermöglichen.
ß) Verbrauchs-, Betriebsvermögen
(veränderliches, umlautendes, Zirkulationskapital
im Volkswirtschaft
liehen Sinn), d. s. Teile des Ver
mögens, die bestimmungsgemäß
fortlaufend dem Verbrauch, dem
Wechsel oder der Formveränderung
unterworfen sind.
die Kapitalverwendung 1 )
Oder man trennt die Vermögensteile und Schulden nach ihrer
besonderen Bestimmung, nach Abteilungen des Eouriebos usf.
!) Kapitalformen (konkrete Kapitalkraft im Gegensatz zu der abstrakten
= Passiva) nach Pape, Grundriß der dopp. Buchhaltung, Leipzig.
1920, S. 9, 20.