Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Die  Bilanz.

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Die  Anordnung  in  der  Aufzählung  der  Vermögens-  und
Schuldenteile  in  Inventar  und  Bilanz  ist  durch  keine  gesetzliche
oder  traditionelle  Vorschrift  gebunden,  sie  ist  willkürlich.  Man
kann  die  Vermögensteile  nach  dem  Grade  der  Flüssigkeit  anordnen ­
  (d.  h.  mit  dem  Bargeld,  dem  Giroguthaben,  beginnen  und
mit  dem  immobilen  Vermögen  schließen)  und  danach  die  Verbindlichkeiten ­
  nach  dem  Grade  ihrer  Deckungsdringlichkeit  anreihen ­
  (Wechselschulden,  Buch-  und  Hypothekarschulden).  Oder
man  systematisiert  die  Aufzählung  nach  der  Zweckbestimmung
des  Vermögens,  beginnt  mit  dem  Anlagevermögen,  reiht  die  Teile
des  Betriebsvermögens  an  und  zählt  dementsprechend  zunächst
die  Anlageschulden,  dann  die  Betriebsschulden  auf.
Übersicht  über  die  Betriebsmittel  und  die  Finanzierung  der
Aktivseite  Unternehmung.  Passivseite

I.  Schulden,  d.  i.  Leih-  oder
Kreditkapital,  fremde  Mittel:
ot)  langfristige:  Anleihe-  und
Grundschulden.
ß)  kurzfristige:  Buch-,  Wechselund
  Darlehnsschulden.
II.  Eigene  Mittel  —  eigenes  Kapital;
«)  Stammkapital  1  8 etrennt  0< | er
ß)  Zusatzkapital  Posten

dargestellt
die  Kapitalbeschaffung,  Kapitalquellen. ­


Die  Betriebsmittel  der  Unternehmung ­
  =  Vermögensteile;
tu)  Gebrauchs-  oder  Anlagevermögen ­
  (stabiles,  fixes,  stehendes  abnutzbares ­
  Kapital  im  volkswirtschaftlichen ­
  Sinn),  d.  s.  Vermögensteile, ­
  die  bestimmungsmäßig  der
Unternehmung  dauernd  erhalten
bleiben  sollen.  Sie  sollen  dem  Betrieb
durch  Benutzung  in  unveränderter
Gestalt  wiederholten  Gebrauch  ermöglichen. ­

ß)  Verbrauchs-,  Betriebsvermögen
(veränderliches,  umlautendes,  Zirkulationskapital ­
  im  Volkswirtschaft
liehen  Sinn),  d.  s.  Teile  des  Ver
mögens,  die  bestimmungsgemäß
fortlaufend  dem  Verbrauch,  dem
Wechsel  oder  der  Formveränderung
unterworfen  sind.
die  Kapitalverwendung 1 )
Oder  man  trennt  die  Vermögensteile  und  Schulden  nach  ihrer
besonderen  Bestimmung,  nach  Abteilungen  des  Eouriebos  usf.
!)  Kapitalformen  (konkrete  Kapitalkraft  im  Gegensatz  zu  der  abstrakten ­
  =  Passiva)  nach  Pape,  Grundriß  der  dopp.  Buchhaltung,  Leipzig.
1920,  S.  9,  20.
            
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