Tost des
jOrig.-Tarifes
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XXX. Kautschuk und Guttapercha und Waaren daraus.
i
I 205
' 206
207
Tarifmässige Benennung
Oesterreich Ungarn.
Gewebe zu Krämpelbelegen und Kautscdmk-
drucktücber für inländische Fabriken zum
Zolle von
Kleidungen und andere Waaren aus Geweben
mit Kautschuk etc
Elastische Gewebe, Wirk- und Posainentier-
waaren, auch Arbeiten daraus
Schuheinsätze mit eingeklebten Kautschukfäden
Hartgummiwaaren
Anmerkung des Waarenverzeichnisses Stopf-
gnmmi nach Post 98:
allge
meiner
Kg. 11 fl.
100 ¡I 3
100 [ 50
100 ! 70
100 45
100 i 30
kr.
1 1
ver-
trags-
mässiger
kr.
Die unter Xr. 203 fallenden Waaren aus weichem Kaut
schuk werden durch die Verbindung mit grauer Packleinwand,
Jutegeweben, roher Leinwand, derlei Segeltuch, Zwillich und
Drillich ungefärbt, von der Behandlung nach dieser Xr. nicht
ausgeschlossen.
Zn den Geweben der Nr. 204 gehören alle Bekleidnngs-
stoffe, Betteinlagen, sowie überhaupt alle mit vnlkanisirtera
oder aufgelöstem Kautschuk überzogenen, bestrichenen, ge
tränkten oder verbundenen Zeugstoffe, soweit nicht durch
Anmerkung 4 bei Waaren aus weichem Kautschuk eine Ver
bindung mit groben Zeugstoffen gestattet ist.
Laut Anmerkung im Tarife zu Xr. 204 geniessen Gewebe
zu Krämpelbelegen (künstliches Kratzenlederi und Kautschuk-
dmcktücher für Zeugdruckereien beziehungsweise Kratzen
fabriken gegen besondere Bewilligung einen Begünstigungszoll,
s. die besondere Instruction (K.-G.-BI. Nr. öO, V. B. 20 ex
1882). Gewebe zu Krämpelbelegen bestehen ans feineren Ge
weben, Barchent etc., auch aus Filz, welche entweder nur
auf einer Seite einen Ueberzug oder auch Zwischenlagen von
Kautschuk haben ; Kautschukdrucktücher bestehen ans min
destens zwei, grösstentheils aber aus drei, vier und mehr
Lagen von dichten, dünnen Geweben mit Zwischenlagen von
Kautschuk und gewöhnlich einer Kautschukschichto auf der 'j
Aussenseite. j
Elastische Gewebe (Nr. 206) sind Gewebe, bei denen
nebst der Kette und dem Einschläge aus den verschieden
artigsten Gespinnsten, wie Seide, Baumwolle. Wolle etc.,
auch Gummifäden, nackt oder übersponnen, eingewebt oder
eingeklebt verwendet sind. Im Allgemeinen werden diese
Gewebe als Hosenträgerband , Strumpfband . Gürtel, Achsel
und Miederband. Einsätze für Schuhwerk etc. erzeugt.
Kautschukstrümpfe (Krampfaderstrümpfe), umwundene, über-
sponnene Kautschnkfaden, Kautschukschnüre, Kautschuklitzen
u. dgl. gehören zu den elastischen Wirk- und Posamentier-
waaren.
Als Veibindungen, wodurch Kleidungen und andere
Waaren aus den unter Nr. 204 genannten Geweben, dann
Arbeiten ans elastischen Gewoben, Wirk- und Posamenlier-
waaren unter Kurzwaaren fallen, sind zu behandeln: Ver
bindungen mit edlen oder echt vergoldeten, versilberten Me
tallen , wesentliche Ausschmückungen mit Seidenwaaren,
Spitzen, künstlichen Blumen oder höher belegten Stickereien
n. dergl.
Bei gefüllten Betten, Matratzen, Polstern u. dgl. sind
vom Gesammtgewichte */, nach der Füllung und '/i nach
Beschaffenheit der Ueberzüge wie Waaren der Nr. 205 oder
206 zu behandeln.
Herren- und Frauenschmuck, Nippes- und Toilettegegen
stände, Fassungen für Operngucker und Augengläser, Fächer
aus Hartgummi gehören zu den Kurzwaaren (Nr. 313).
I
In der Ausfuhr frei.