Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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piig.-Tarife8

XXX.  Kautschuk  und  Guttapercha  und  Waaren  daraus.

213

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mässiger  ,

Tarifmässige  Benennung

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17

Deutschland.
Kautschuk  und  Guttapercha:
aj  roh  oder  gereinigt,  Kautschukliornniasse
(Hartgummi),  auch  polirt  oder  mit  eingepressten ­
  Dessins  versehen,  in  Platten,
Stäben,  Böhren  u.  dgl.  frei.
h)  Kautschukfäden,  ausser  Verbindung  mit
anderen  Materialien  oder  mit  baumwollenem,
leinenem  oder  wollenem,  rohem  (nicht  gebleichtem ­
  oder  gefärbtem)  Garn  nur  dergestalt ­
  umsponnen,  umflochten  oder  umwickelt, ­
  dass  sie  ohne  Ausdehnung  noch
deutlich  erkannt  werden  können,  Kautschukplatten, ­
  auch  gelöster  Kautschuk  .  .
c)  grobe  Waaren  aus  weichem  Kautschuk,
unlackirt,  ungefärbt,  unhedruckt,  Hartgummiwaaren,
  alle  diese  Waaren  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Materialien,  sofern
sie  dadurch  nicht  unter  Kr.  20  fallen,
übersponnene  Kautschukfaden
d)  feine  Waaren  aus  weichem  Kautschuk,
lackirt,  gefärbt,  bedruckt  oder  mit  eingepressten ­
  Dessins,  alle  diese  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch ­
  nicht  unter  Kr.  20  fallen  ....
ej  Gewebe  aller  Art  mit  Kautschuk  überzogen,
getränkt  oder  durch  Zwischenlagen  aus
Kautschuk  verbunden,  oder  mit  eingeklebten ­
  Kautschukfäden,  Gewebe  aus  Kautschukfäden ­
  in  Verbindung  mit  anderen  Spinnmaterialien; ­
  Strumpf-  und  Posamentierwaaren
  in  Verbindung  mit  Kautschukfäden
Anmerkungen  zu  e:
1.  Kautschukdrucktücher  f.  Fabriken  u.  Kratzenleder, ­
  künstliches,  für  Kratzenfahriken,  beide
auf  Erlaubnissschein  unter  Controle  frei.
2.  Schläuche  aus  Hanf,  Maschinentreibriemen
und  Wagendecken  aus  groben  Zeugstoffen,
in  Verbindung  mit  Kautschuk
Anmerkungen:  Unter  den  Zollsstc  von  ä  Mk.  werden  gereiht: ­
  Kautschukplatten  mit  eingewalzten  Drahtgeflechten,
Kautschuk-Treibriemen  und  -Stränge  ohne  einer  andern
Verbindung,  Kantschnk-Tifelcheu  zum  Verwischen  der
Bleistifte,  lediglich  geschnitten,  gepresste  ohne  Dessin,
unter  17  c  mit  40  Mk.,  dgl.  gefärbte,  bedruckte  oder  mit
eingepresstem  Dossin  unter  17  d  mit  CO  Mk.  -  Die  Verbindung
von  Kantschukwaaren  mit  grauer  Packleinwand,  Segeltaeh.
roher  Leinwand,  rohem  Zwillich  oder  Drillich,  oder  mit  Seilerarbeit ­
  ändert  nichts  im  Zollsätze  von  Kantschukwaaren.
Ebenso  bleiben  unwesentliche  Zuthaten.  als  :  Gurte,  Bänder,
Sehnflre,  Ansfütterungen  .  ferner  Knöpfe,  Schnallen,  Plättchen, ­
  Binge,  Kosetten,  Wappenschilder  u.  dgl..  auch  wenn
sie  aus  edlen  Metallen  bestehen,  ausser  Betracht.  Als  gefärbter ­
  oder  lackirter  Kautschuk  wird  nur  solcher  behandelt,
auf  dessen  Oberfläche  Farbe  oder  Lack  aufgetragen  ist,
nicht  aber  der  vulkanisirte  oder  der  in  der  Snbstans  gefärbte. ­
  Kautschuk  mit  eingepressten  Dessins  wird  dem  bedruckten ­
  gleichgestellt,  dangen  bleibt  das  Einpressen  od  Aufdrucken ­
  blosser  Fabrik-  u.  ähnlicher  Stempel  ausser  Rücksicht.
ln  der  Ausfuhr  frei.

Kg.

Mk.

lOOkr.

100

100

100

40

00

90

100I  24
,

Pfg.  I  Mk.

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