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piig.-Tarife8
XXX. Kautschuk und Guttapercha und Waaren daraus.
213
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mässiger ,
Tarifmässige Benennung
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17
Deutschland.
Kautschuk und Guttapercha:
aj roh oder gereinigt, Kautschukliornniasse
(Hartgummi), auch polirt oder mit eingepressten
Dessins versehen, in Platten,
Stäben, Böhren u. dgl. frei.
h) Kautschukfäden, ausser Verbindung mit
anderen Materialien oder mit baumwollenem,
leinenem oder wollenem, rohem (nicht gebleichtem
oder gefärbtem) Garn nur dergestalt
umsponnen, umflochten oder umwickelt,
dass sie ohne Ausdehnung noch
deutlich erkannt werden können, Kautschukplatten,
auch gelöster Kautschuk . .
c) grobe Waaren aus weichem Kautschuk,
unlackirt, ungefärbt, unhedruckt, Hartgummiwaaren,
alle diese Waaren auch in
Verbindung mit anderen Materialien, sofern
sie dadurch nicht unter Kr. 20 fallen,
übersponnene Kautschukfaden
d) feine Waaren aus weichem Kautschuk,
lackirt, gefärbt, bedruckt oder mit eingepressten
Dessins, alle diese auch in Verbindung
mit anderen Materialien, soweit sie dadurch
nicht unter Kr. 20 fallen ....
ej Gewebe aller Art mit Kautschuk überzogen,
getränkt oder durch Zwischenlagen aus
Kautschuk verbunden, oder mit eingeklebten
Kautschukfäden, Gewebe aus Kautschukfäden
in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien;
Strumpf- und Posamentierwaaren
in Verbindung mit Kautschukfäden
Anmerkungen zu e:
1. Kautschukdrucktücher f. Fabriken u. Kratzenleder,
künstliches, für Kratzenfahriken, beide
auf Erlaubnissschein unter Controle frei.
2. Schläuche aus Hanf, Maschinentreibriemen
und Wagendecken aus groben Zeugstoffen,
in Verbindung mit Kautschuk
Anmerkungen: Unter den Zollsstc von ä Mk. werden gereiht:
Kautschukplatten mit eingewalzten Drahtgeflechten,
Kautschuk-Treibriemen und -Stränge ohne einer andern
Verbindung, Kantschnk-Tifelcheu zum Verwischen der
Bleistifte, lediglich geschnitten, gepresste ohne Dessin,
unter 17 c mit 40 Mk., dgl. gefärbte, bedruckte oder mit
eingepresstem Dossin unter 17 d mit CO Mk. - Die Verbindung
von Kantschukwaaren mit grauer Packleinwand, Segeltaeh.
roher Leinwand, rohem Zwillich oder Drillich, oder mit Seilerarbeit
ändert nichts im Zollsätze von Kantschukwaaren.
Ebenso bleiben unwesentliche Zuthaten. als : Gurte, Bänder,
Sehnflre, Ansfütterungen . ferner Knöpfe, Schnallen, Plättchen,
Binge, Kosetten, Wappenschilder u. dgl.. auch wenn
sie aus edlen Metallen bestehen, ausser Betracht. Als gefärbter
oder lackirter Kautschuk wird nur solcher behandelt,
auf dessen Oberfläche Farbe oder Lack aufgetragen ist,
nicht aber der vulkanisirte oder der in der Snbstans gefärbte.
Kautschuk mit eingepressten Dessins wird dem bedruckten
gleichgestellt, dangen bleibt das Einpressen od Aufdrucken
blosser Fabrik- u. ähnlicher Stempel ausser Rücksicht.
ln der Ausfuhr frei.
Kg.
Mk.
lOOkr.
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100
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