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Doppelte ßuchhaltang.
Links —
b) Kapital-Konten.
Rechts 4-
3, Abnahme des Kapitals durch
Entnahmen (z. B. zu Privat
zwecken, wegen Überkapitali
sierung) oder durch Kapital
konsumtion (Verluste).
1. Einlage, Anfangskapital. 2. Zu
nahme durch Kapitaleinschuß
oder -Produktion (Gewinne).
Tabelle S. 59.
d) Wegen der Personifikation der Konten als Erklärungs
versuch der doppelten Verrechnung vgl. S. 45 f.
Die praktische Durchführung der doppelten Verrechnung
eines Betrages, der Grundsatz, daß jedem Debitor ein Kreditor
gegenüberstehen muß, läßt sieh unter Anwendung der Personi
fikationstheorie auf zweifachem Wege erklären:
1. Die Konten der Vermögensteile und der Schulden stehen
als Debitor und Kreditor unmittelbar miteinander in Ver
bindung, da jeder Güteraustausch auf zwei dieser Teile wirkt.
Das empfangene Konto wird Debitor des gebenden. Das
Kapital-Konto tritt den Konten der Vermögensteile und
Schulden nur dann gegenüber, wenn eine unmittelbare Ver
änderung des Kapitals zu buchen ist.
2. Eine ältere Auffassung, die mehr pädagogischen Wert be
sitzt, denkt alle Konten dem Kapital-Konto gegenüber
stehend und erklärt, daß eigentlich das Kapital-Konto
jedem anderen Konto bei jedem Geschäftsfall als Debitor
oder Kreditor gegenübertritt. Das Kapital- oder das Prin
zipal-Konto, wie es auch genannt wird, wird belastet für
jede Summe, die einem anderen Konto gutzuschreiben ist
und umgekehrt. (So beispielsweise Ungar, Abhandlungen
über die wichtigsten Gegenstände der Arithmetik. Erfurt
1829, § 5; Augspurg, Grundlagen S. 35.) Wenn A. Bargeld
sendet, müßte es eigentlich heißen: Prinzipal-Konto an A.
und Kassen-Konto an Prinzipal- oder Kapital-Konto. Da
aber bei jedem Güteraustausch ein Vermögensbestands-Konto
belastet, ein anderes erkannt werden muß, so heben sich
die Beträge auf beiden Seiten des Prinzipal- oder Kapital-
Kontos auf und diese weitläufige Verbuchung kann weg
gelassen werden. Ist mit der Zu- oder Abnahme der Be-