Full text: Wesen und Weg der Sozialisierung

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Sozialisierung besonders zugänglich sein. Die Organi 
sationen, welche die eben verflossene Kriegsnot schuf, werden von der 
gegenwärtigen Friedensnot gerne übernommen und fortgeführt. 
Eine demokratische und sozialistische Verwaltung der 
Gesamtwirtschaft kann auch eine weitgehende Demokratisierung der 
Betriebe mit sich bringen. Dies ist aber keineswegs notwendig. Es 
kann innerhalb einzelner Betriebe, ja ganzer Betriebsgruppen eine 
Art Absolutismus herrschen, wie ja auch innerhalb einer sozialistischen 
Milizarmee der Feldherr, trotz seiner Abhängigkeit vom Volke, gegen 
über dem einzelnen Soldaten weitgehende Rechte besitzen kann. 
Volkskommissare und verantwortliche Beamte mit großer Machtvoll 
kommenheit sind mit Demokratie durchaus vereinbar. Eine Demokrati 
sierung der Betriebe, die soweit geht, daß die technische Leitung 
durch Arbeiterräte, die Verwaltung ganzer Betriebsgruppen durch Aus 
schüsse höherer Ordnung erfolgt, bedeutet gesellschaftstechnisch eine 
Lähmung der Produktion. Die gesamte gesellschaftliche und 
geschichtliche Erfahrung zeigt, daß Ausschüsse für eine derartige Lei 
tung ungeeignet sind. Nur dort, wo der Gemeinschaftsgeist, wie etwa 
in kleinen Bauerngruppen, lebendig ist, kann von einer autoritären 
Organisation abgesehen werden; auch da müßte man im Interesse des 
Gemeinschaftsgeistes wohl manche Produktionsverringerung in Kauf 
nehmen. Falsch ist es, wenn man vom Rätesystem pro 
duktionstechnisch eine Verbesserung der Lebenslage 
erwartet. 
Das als politische Einrichtung geschaffene Rätesystem führt durch 
sein Hervorheben des Einzelbetriebes im Wirtschaftlichen leicht zu 
einer Pflege des Streikwesens, das mit einer durchsozialisierten 
Gesellschaft völlig unvereinbar ist; für sie ist der Streik eine 
Form des Bürgerkrieges. Würde das Streiken innerhalb 
einer sozialisierten Wirtschaft anerkannt werden, so könnte das nur 
einer Bevorrechtung der in den lebenswichtigen Betrieben beschäf 
tigten Arbeiter gleichkommen. Die Arbeiter des Verkehrswesens, der 
Elektrizitätswerke, der Wasserwerke usw. könnten jederzeit an ihren 
Volksgenossen Erpressung ausüben, welche zufällig in weniger lebens 
wichtigen Betrieben beschäftigt sind. In einer sozialisierten Wirtschaft 
werden die Lebenslagen und Löhne aller Menschen durch öffent 
lich-rechtliche Bestimmungen nach allgemeinen Grundsätzen fest 
gesetzt, nicht werden sie zwischen dem Einzelnen und einer ihm Vor 
gesetzten Stelle durch Verträge bestimmt. Daß Arbeiterausschüsse 
der Fabriken dazu dienen können, die Arbeitsverhältnisse und gewisse
	        
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