Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Neben  dem  Leiter  hat  jede  Gruppe  einen  Beirat,  manche  auch  einen  oder
mehrere  Geschäftsführer.
Fachlicher  Aufbau:  Es  bestehen  folgende  Wirtschafts-  und  Fachgruppen: ­
  Wirtschaftsgruppc  1  Privates  Bankgewerbe  [Fachgruppen:  Aktienbanken
  und  G.m.b.H.  [286],  private  Hypothekenbanken  [30],  Privatbankicrs
[1003],  Kursmakler  [157],  freie  Börsenmakler  [313]);  Wirtschaftsgruppc  2
Öffentliche  Banken  mit  Sonderausgaben;  Wirtschaftsgruppe  3  Öffentlichrechtliche
  Kreditanstalten  [Fachgruppen:  Zentrale  Kreditinstitute,  Kreditbanken, ­
  Banken  für  langfristigen  Kredit  und  Emissionsbanken,  Girozentralen); ­
  Wirtschaftsgruppe  4  Sparkassen;  Wirtschaftsgruppe  5  Kreditgenossenschaften ­
  [Fachgruppen:  Ländliche  Kreditgenossenschaften,  Gewerbliche ­
  Kreditgenossenschaften);  Wirtschaftsgruppe  6  Kreditunternehmungen
verschiedenster  Art  [Fachgruppen:  Private  Bausparkassen,  Private  Leihhausbetriebe ­
  a ),  Teilzahlungskreditunternehmungen).  Die  Zusammenfassung
aller  Teile  des  Kreditgewerbes  in  der  Reichsgruppe  Banken  bringt
die  verschiedenen  Gliederungen  des  Kreditgewerbes  [Banken,  Sparkassen
und  Genossenschaften)  einander  näher,,  stärkt  das  Gefühl  der  Berufsverbundenheit ­
  und  gibt  der  Selbstverwaltung  die  notwendige  Breite.
Eine  bezirkliche  Aufgliederung  besteht  vorläufig  insofern,  als
20  Landesobmänner  in  20  Bezirken,  im  Zusammenwirken  mit  den
Vertrauensleuten  der  Wirtschaftsgruppen,  lokale  Aufgaben  erfüllen,  insbesondere ­
  auf  dem  Gebiete  der  Wettbewerbsregelung.  Für  Schulung  des
Nachwuchses  wirkt  in  jedem  Bezirk  ein  Schulungsbeauftragter.
Die  Einheitlichkeit  der  Führung  wird  durch  den  Reichswirtschaftsminister ­
  und  sein  Organ,  die  Reichswirtschaftskammer,  gewahrt.
„Nicht  Theorien  können  der  Wirtschaft  nützen  und  sie  zu  ihrer  Aufgabe  am
Volksganzen  befähigen,  sondern  das  praktische  Anfassen  der
einzelnen  Probleme."  [E.  Hecker.)  Dienst  an  der  Wirt-V’'*-’'
  schaft  ist  Dienst  am  Vat  er  land  e.
k  ,  Was  wären  ohne  Bankkredite  einstmals  die  Thyssensche  Werke  geworden,
  was  die  Henkelschen  Werke  oder  die  Lingner-Werke?  Auf  Bankkredite ­
  aufgebaut  sind  die  großen  Werke  in  Oberschlesien  und  im  Ruhr-\j

  ^  j  -)  Die  Eingliederung  des  privaten  Leihhausgewerbes  in  die
[Reichsgruppe  „Banken"  bildet  insofern  eine  Besonderheit,  als  dieses  nach  8  2
des  Reichsgcsctzes  über  das  Kreditwesen  vom  5.  Dezember  1934  nicht  den  Vorschriften ­
  dieses  Gesetzes  unterliegt.

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