Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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1. Das Kontokorrentgeschäft iKrebite in laufender Rechnung) 
Der Kontokorrentkredit ist die häufigste Form des Betriebs 
kredits, dient aber auch dem Effekten- und dem Anlagekredit. Er ist 
keine besondere Kreditform. Seine Sonderheit liegt in der 
Darstellung des Verhältnisses zwischen Bank und Schuldner und in der 
Art der Zinsenverrechnung. 
Konto ist das Buchungsblatt, auf dem die geschäftlichen Vorgänge einer 
Unternehmung oder Person soder Vorgänge gleicher Gattung) verzeichnet 
werden. Kontokorrentverkehr ist, ebenso wie der Depositenverkehr, ein 
Verkehr in laufender Rechnung — Gegensatz: Geschäfte, die 
sofort ausgeglichen werden (das sog. Taselgeschäft) —, den der 
Kunde mit seiner Bank (Bankier) unterhält. Was die Bank leistet, wird 
dem Kunden belastet, was der Kunde leistet, wird diesem gutgeschrieben. 
In der Praxis nennt man häufig die Konten der Debitoren (Schuldner) 
Kontokorrent-, die der Kreditoren (Gläubiger) Depositenkonten. Einige 
Banken fassen Depositen und Kreditoren in einen Posten zusammen, 
andere wieder nennen nur die Kreditoren auf feste Termine Depositen. 
2 Personen können auch gemeinsam ein Konto errichten. Wird nichts 
anderes vereinbart, so können Dispositionen nur von beiden gemeinsam 
erfolgen. Diese Konten nennt man „Und-Konten", im Gegensatz zu „Oder- 
Konten", bei denen einer ohne den anderen über das Konto verfügen darf. 
Zu erwähnen sind noch die „Ander-Konten", zu denen auch die „Konkurs 
konten" von Konkursverwaltern gehören. Wenn auch diese Konten nicht 
eigenen Zwecken des Kontoinhabers dienen, so ist doch der Kontoinhaber 
(Anwalt, Treuhänder usw.) der Bank gegenüber der allein Berechtigte und 
Verpflichtete. Während sonst sämtliche Konten eines Bankkunden bei der- 
selben Bank als Teile eines einheitlichen Kontokorrents gelten, ist dies 
bei den Anderkonten selbstverständlich nicht der Fall. 
Vom Kontoinhaber können auch andere Personen bevollmächtigt werden, 
über sein Konto zu verfügen. Auch Vollmachten, die erst nach dem Tode 
des Kontoinhabers in Kraft treten, können erteilt werden. 
a) Gedeckte Kredite 
Geschieht die Kreditgewährung — über das ökonomische Wesen des 
Kredits gibt, wie gesagt, das Kontokorrent keine Auskunft — auf Grund
	        
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