Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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dürfen.  Stillschweigende  oder  auch  ausdrücklich  vereinbarte  Voraussetzung
ist,  daß  der  Bank  die  Bezogenen,  die  Aussteller  und  Giranten  der  Wechsel
genehm  sind.  Nicht  zum  Diskont  hereingenommen  werden  Wechsel  auf
Bezogene,  die  ihr  Akzept  unter  Protest  haben  gehen  lassen,  was  aus  den
vertraulichen  Listen,  die  unter  Mitwirkung  des  Centralverbandes  des
Deutschen  Bank-  und  Bankiergewerbes  erscheinen,  ersichtlich  ist.
Eine  kurzfristige  Anlage  bilden  die  Wechsel,  da  sie  in  der  Mehrzahl ­
  mit  einer  Laufzeit  von  drei  Monaten  ausgestellt  werden  und  nach  Ablauf
  dieser  Frist  fällig  sind.  Der  Diskonteur  kennt  also  im  voraus  den
Tag,  an  dem  er  wieder  über  den  Gegenwert  verfügen  darf.  Ja,  vor  diesem
Tage  bereits  kann  er  den  Wechsel  wieder  in  bar  Geld  umwandeln,  indem  er
ihn  weiterverkauft  (rediskontiert);  daher  bildet  der  Wechsel  eine  fast  ebenso
liquide  Anlage  wie  bares  Geld.  Ein  weiterer  Vorzug  der  Kapitalanlage ­
  in  Diskonten  ist,  daß  ein  Sinkendes  Zinsfußes  die  Kapitalanlage ­
  nicht  beeinflußt,  da  der  (höhere)  Zins  bereits  bei  Berechnung  der
Wechsel  in  Abzug  gebracht  worden  ist.
Da  man  sich  beim  Wechsel  an  zwei  oder  noch  mehr  Personen  halten
kann,  da  ferner  in  gewissen  Fällen  Sicherheit  gefordert  werden  darf  und
Wechselklagen  schnelle  Erledigung  finden,  ist  beim  Wechseldiskont  das
Risiko  des  Bankiers  geringer  als  bei  der  Gewährung  eines  Blankokredits, ­
  und  infolgedessen  die  Erlangung  eines  Diskontkredits  erheblich
leichter  als  die  eines  Blankokredits.  Das  geringere  Risiko  gelangt  in  der
Berechnung  eines  niedrigeren  Zins-  und  Provisionssatzes  zum  Ausdruck.
Bei  der  Tratte  ist  in  der  Regel  der  Aussteller  der  Produzent,  und
der  Bezogene  der  Konsument,  oder  aber  der  Aussteller  ist  der  Verkäufer,
der  Bezogene  der  Käufer  der  Ware.  Der  Aussteller  gibt  den  Wechsel
entweder  nun  auch  wieder  einem  seiner  Lieferanten,  bei  dem  er  vielleicht
Rohprodukte  gekauft  hat,  oder  aber  er  diskontiert  ihn  bei  dem
Bankier  oder  bei  der  Bank,  die  ihm  einen  Diskontkredit  eingeräumt  hat.
Diese  Möglichkeit,  einen  guten  Wechsel  jederzeit  weiterbegeben  oder  ihn
zu  Gelde  machen  zu  können,  ist  insofern  von  hoher  wirtschaftlicher  Bedeutung, ­
  als  die  Kapitalien  des  Kaufmanns,  der  häufig  Kredit  geben
muß,  nicht  brachgelegt  werden.  Er  ist  nicht  genötigt,  zu  warten,  bis
sein  Geschäftsfreund  zahlt,  sondern  er  erhält,  wenn  er  einen  Wechsel  auf
ihn  zieht,  sofort  bei  Ablieferung  der  Ware  das  Geld,  für  das  er  neue
Rohstoffe  kaufen,  Unkosten  (Löhne,  Miete  usw.)  bestreiten  kann.
            
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